Sterbefall anzeigen
Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Fachdienst Personal-, Organisations- und Ratsangelegenheiten, Zentraler Service
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
Postfach
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung bzw. nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: hauptamt@rotenburg.de
Kontaktperson
Frau Monika Döttger
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Fax: +49 6623 933-129
Telefon Festnetz: +49 6623 933-122
E-Mail: monika.doettger@rotenburg.de
Frau Birgit Utermöhlen
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Fax: +49 6623 933-129
Telefon Festnetz: +49 6623 933-121
E-Mail: birgit.utermoehlen@rotenburg.de
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.
- SterbeurkundeKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016
Stichwörter
Sterbefall-anzeige, Trauerfall, Todesfall, Sterbefall