Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung

    Abfallberatung

    Beschreibung

    Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit?
    Darüber hinaus beschäftigt die Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.

    Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist. Mit Ihren Fragen können Sie sich dorthin wenden.

    Hinweis: Dort erhalten Sie auch Informationen zu Ausgabe, Rückgabe oder Umtausch von Abfallbehältern.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist.

    Hinweise für Rotenburg a. d. Fulda: Abfallberatung

    Mit Übertragung der Satzungs- und Gebührenhoheit auf den Müllabhol-Zweckverband "Rotenburg" (MZV) zum 01. Januar 1997 ist der Zweckverband für die Abfallentsorgung der Stadt Rotenburg a. d. Fulda vollumfänglich zuständig. Sämtliche Fragen der Abfallentsorgung können über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MZV geklärt werden. Zu erreichen sind sie über:

    Telefon: +49 6622 9262-0

    Telefax: +49 6622 9262-22

    E-Mail: verwaltung@mzv-rotenburg-bebra.de

    Website: https://www.mzv-rotenburg-bebra.de/index.html

    Ansprechpartner

    Für Rotenburg a. d. Fulda wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schutt, Mülltonnen tauschen, Grünabfall, Unrat, Kompostierbarer Abfall, Abfallberatung, Gewerbeabfall, Kompost, Siedlungsabfall, Abfallentsorgung, Grünabfälle, Hausmüll, Recycling, Kompostierbare Abfälle, Elektroschrott, Schrottberatung, Gartenabfälle, HMUKLV, Pflanzenabfälle, Pflanzenabfall, Mülltonnentausch, Bauschutt, Restabfall, Dreckberatung, Abfallbehälter tauschen, Gartenabfall, Unratberatung, Bioabfall, Sperrmüll

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de