Bewohnerparkausweis ErteilungOnline erledigen

    Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)

    Beschreibung

    Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

    Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.

    Hinweise für Rotenburg a. d. Fulda: Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)

    In der Kernstadt von Rotenburg a. d. Fulda sind in verschiedenen Straßen Bewohnerparkplätze ausgewiesen, auf denen nur mit einem Bewohnerparkausweis geparkt werden darf.

    Der Bewohnerparkausweis wird nur denjenigen Personen erteilt, die in dem in Betracht kommenden Gebiet tatsächlich wohnen und dort mit Hauptwohnung gemeldet sind. 

    Das Kraftfahrzeug, für das der Bewohnerparkausweis gewährt werden soll, muss auf den Bewohner als Halter zugelassen sein oder nachweislich vom Antragsteller dauernd genutzt werden. 

    Online-Dienst

    Bewohnerparkausweis

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Fachdienst Bürgerdienstleistungen, Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 14 - 15

    Postfach

    36199 Rotenburg a. d. Fulda

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Verwaltung bzw. nach Vereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsverwaltung@rotenburg.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Nutzungsbestätigung Fahrzeughalter

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind

    Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Straßenverkehrsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

    Einige Städte oder Gemeinden ermöglichen jedoch auch eine schriftliche oder sogar elektronische Beantragung. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis zugesandt. Wenn Sie einen dieser Wege wählen möchten, erkundigen Sie sich zunächst bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen übersandt werden müssen.

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen werden können:

    • der Hauptwohnsitz ist im Bewohnerparkgebiet gemeldet,
    • die Wohnung wird selbst bewohnt und
    • das Fahrzeug muss auf den Antragsteller zugelassen sein oder von ihm dauerhaft genutzt werden (Nachweis durch eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde).

    Von manchen Städten und Gemeinden werden für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises noch weitere Voraussetzungen gefordert, z. B. fehlende Garage. Im Zweifel sollte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachgefragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Der Bewohnerparkausweis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt mindestens 10,20 Euro und höchstens 30,70 Euro pro Jahr. In welcher genauen Höhe die Gebühr erhoben wird, teilt Ihnen die zuständige Straßenverkehrsbehörde mit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Die näheren Einzelheiten sind bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu erfragen.

    Bemerkungen

    Hinweise für Rotenburg a. d. Fulda: Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)

    Beim Parken auf Bewohnerparkplätzen ist folgendes zu beachten:

    Die Kernstadt von Rotenburg a. d. Fulda ist in 7 Quartiere (A/B, D, E, F G, Ga, H) für das Bewohnerparken eingeteilt. Den Quartieren sind folgende Straßen zugeteilt:

    A/B

    • Am Hexenturm
    • Löbergasse
    • Badegasse
    • Ring
    • Burggasse
    • Marktplatz
    • Breitenstraße
    • Schloßgasse
    • Obertor

    D

    • Weingasse
    • Querweingasse
    • Quergasse
    • Taubengasse
    • Webergasse

    E

    • Obergasse
    • Scheunengasse
    • Altstadtstraße
    • Am Rainchen
    • Brückengasse
    • Untergasse

    F

    • Kirchplatz
    • Brauhausstraße
    • Steinweg
    • Lindenstraße
    • Hinter der Mühle
    • Neustadtstraße

    G

    • Brotgasse

    Ga

    • Gartenstraße

    H

    • Im Zwickel
    • Poststraße

    Der Bewohnerparkausweis berechtigt dazu, auf den Bewohnerparkplätzen des jeweiligen Quartiers, in dem sich der Wohnsitz befindet, zu parken. In anderen Quartieren darf mit dem Anwohnerparkausweis nicht geparkt werden. Die genaue Bezeichnung des Quartiers, in dem geparkt werden darf, ergibt sich aus dem Parkausweis. Die Quartierbezeichnung auf den entsprechenden Verkehrszeichen ist unbedingt zu beachten. 

    Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis, der nur für ein Quartier und ein Fahrzeug ausgestellt werden kann. 

    Der Bewohnerparkausweis ist deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen oder anzubringen, so dass sich die mit der Überwachung des Straßenverkehrs beauftragten Personen jederzeit vom Vorliegen des gewährten Sonderrechts überzeugen können.

    Änderungen der Antragsvoraussetzungen (Wohnsitz, Kfz-Kennzeichen, etc.) sind der Stadt Rotenburg a. d. Fulda unverzüglich mitzuteilen. Bei Wegfall der Antragsvoraussetzungen ist der Bewohnerparkausweis zurückzugeben. 

    Bei Missbrauch kann der Parkausweis eingezogen werden. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 26.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Parkbevorrechtigung, Bewohnerparken, Bewohnerparkausweis, Anwohnerparken, Parkverbot, Kfz, Parkausweis für Anwohner, Anwohner, Parkausweis, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de