Benachrichtigung der Schule oder der Kindertagesstätte über Kopflausbefall
Melden Sie Kopflausbefall bei Kindern umgehend.
Beschreibung
Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopflausbefall feststellen, muss die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen oder ähnliche Einrichtungen) unverzüglich informiert werden.
Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen. Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell.
Kinder mit Kopfläusen dürfen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.
Eine ärztliche Bescheinigung wird nur verlangt, wenn bei einer Person innerhalb von vier Wochen wiederholt Läuse auftraten. Dieses entspricht den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Gesundheit
Adresse
Postanschrift
Friedrich-Ebert-Str. 9
36251 Bad Hersfeld
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06621 87-2400
Telefon: 06621 87-2409
E-Mail: Gesundheitsamt@hef-rof.de
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Kita-Angelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
Postfach
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Kontaktperson
Frau Margot Kanngießer
Postanschrift
Im Gäßchen 10
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Fax: +49 6623 933-163
Telefon Festnetz: +49 6623 933-160
E-Mail: margot.kanngiesser@rotenburg.de
Frau Christiane Seil
Postanschrift
Am Pfarrgarten 7
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Fax: +49 6623 933-163
Telefon Festnetz: +49 6623 7430
E-Mail: christiane.seil@rotenburg.de
Frau Sarina Behrens
Postanschrift
Weidenberggasse 13
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Telefon Festnetz: +49 6623 9132973
Fax: +49 6623 933-163
E-Mail: sarina.behrens@rotenburg.de
Frau Alina Dück
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Fax: +49 6623 933-163
Telefon Festnetz: +49 6623 933-134
E-Mail: alina.dueck@rotenburg.de
Frau Katja Fiedler
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Telefon Festnetz: +49 6623 933-132
Fax: +49 6623 933-163
E-Mail: katja.fiedler@rotenburg.de
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Infektionsschutz & Hygiene
Adresse
Postanschrift
Friedrich-Ebert-Straße 9
Postfach
36251 Bad Hersfeld
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06621 87-2407
E-Mail: gesundheitsamt@hef-rof.de
erforderliche Unterlagen
- Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.
- Bei einmaligem Befall ist eine Bestätigung über die sachgerechte Behandlung für die Wiederzulassung ausreichend.
Formulare
- Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 33 und 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__34.html
- § 34 Absatz 1 und 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähige Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.02.2022
Stichwörter
Pedikulose, Pediculus humanus capitis, Verlausung, Kopflaus, Läuse