Spielplätze
Beschreibung
Spielplätze sind für Kinder und Jugendliche oft die einzigen Orte zum Austoben, gemeinsamen Spielen, kreativen Experimentieren oder einfach nur zum Treffen.
Spielen ist entscheidend für die Entwicklung von Kindern. Spielplätze tragen zur Entfaltung bei und fördern Selbstsicherheit und Selbstvertrauen. Sie sind damit eine wichtige Ergänzung zum Spielen daheim und zu anderen Freizeitangeboten.
Die Hessische Bauordnung schreibt die Errichtung von Kinderspielplätzen explizit vor. Sie verlangt, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen ein ausreichend großer Spielplatz anzulegen ist. Nur ausnahmsweise kann auf die Bereitstellung einer solchen Spielfläche verzichtet werden, wenn
- in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein sonstiger, für die Kinder nutzbarer Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden ist oder
- ein solcher Spielplatz wegen der Art und der Lage der Wohnung nicht erforderlich ist.
Kaum ein größeres Wohnprojekt darf daher ohne die dazugehörigen Kinderspielplätze errichtet werden.
Die Gestaltung von Freiflächen, die Einrichtung und der Betrieb von Spielplätzen sind außerdem auch kommunale Aufgaben. Aus diesem Grund befinden sich auch zahlreiche Spielplatzanlagen in den einzelnen Städten und Gemeinden. Die Kommunen erfüllen dadurch einen Teil ihres Auftrags, Kinder- und Jugendarbeit zu betreiben (siehe dazu auch § 11 SGB VIII - Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit).
Zahlreiche Kommunen stellen Informationen über Spielplätze und Treffpunkte bereits ausführlich über das Internet zur Verfügung. Spielplätze und Treffpunkte werden beschrieben, Aktionen können angekündigt und dokumentiert werden und Suchfunktionen erleichtern das Auffinden von Angeboten in Wohnortnähe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Wenn Sie Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zu Spielplätzen in Ihrer Stadt/Gemeinde haben, wenden Sie sich an das Bau- und Grünflächenamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Dort bzw. auch oft im Internetauftritt Ihrer Verwaltung erfahren Sie auch, wo Spielplätze sind.
- Wenn Sie Verschmutzungen (z. B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z. B. durch ältere Jugendliche) melden wollen, wenden Sie sich an das Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Fachdienst Städtischer Bauhof
Adresse
Postanschrift
Enge Gasse 3
Postfach
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Öffnungszeiten
Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: bauhof@rotenburg.de
Kontaktperson
Herr Simon Deisenroth
Postanschrift
Enge Gasse 3
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Fax: +49 6623 933-319
Telefon Festnetz: +49 6623 933-312
E-Mail: simon.deisenroth@rotenburg.de
Herr Klaus Moritz
Postanschrift
Enge Gasse 3
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Fax: +49 6623 933-319
Telefon Festnetz: +49 6623 933-313
E-Mail: klaus.moritz@rotenburg.de
Herr Simon Svitek
Postanschrift
Enge Gasse 3
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Telefon Festnetz: +49 6623 933-315
Fax: +49 6623 933-319
E-Mail: simon.svitek@rotenburg.de
Herr Harald Grau
Postanschrift
Enge Gasse 3
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Telefon Festnetz: +49 6623 933-314
Fax: +49 6623 933-319
E-Mail: harald.grau@rotenburg.de
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Hessische Bauordnung (HBO) (Grundstücksfreiflächen, Kinderspielplätze)
- § 11 Sozialgesetzbuch VIII (Jugendarbeit)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 05.07.2013
Stichwörter
Spielgeräte, Abenteuerspielplatz, Kinderspielplatz, Vandalismus, Mehrgenerationenplatz, Verunreinigung, Erlebnisspielräume