Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft
Sie möchten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) erhalten? Dann muss dies im öffentlichen Interesse liegen.
Beschreibung
Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.
Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- derzeitige Staatsangehörigkeit,
- derzeitige Anschriften,
- Ein- und Auszugsdatum sowie
- Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.
Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der jeweiligen kommunalen Meldebehörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige kommunale Meldebehörde.
Ansprechpartner
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Fachdienst Bürgerdienstleistungen, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
Postfach
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung bzw. nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: ordnungsverwaltung@rotenburg.de
Kontaktperson
Frau Alina Dück
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Telefon Festnetz: +49 6623 933-240
Fax: +49 6623 933-249
E-Mail: alina.dueck@rotenburg.de
Frau Heike Engel
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Telefon Festnetz: +49 6623 933-242
Fax: +49 6623 933-249
E-Mail: heike.engel@rotenburg.de
Frau Susanne Scharringhausen
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Fax: +49 6623 933-249
Telefon Festnetz: +49 6623 933-241
erforderliche Unterlagen
- ggf. Nachweise für das innerstaatliche öffentliche Interesse
Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Voraussetzungen
Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Ziffer 46 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach Ziffer 425 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport in der jeweils gültigen Fassung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), Referat II 8 am 10.12.2020