Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Sie können als Eigentümer einer Wohnung eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen erhalten, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Beschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Ansprechpartner
Stadt Rotenburg a. d. Fulda - Fachdienst Bürgerdienstleistungen, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
Postfach
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung bzw. nach Vereinbarung.
Kontakt
E-Mail: ordnungsverwaltung@rotenburg.de
Kontaktperson
Frau Alina Dück
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Telefon Festnetz: +49 6623 933-240
Fax: +49 6623 933-249
E-Mail: alina.dueck@rotenburg.de
Frau Heike Engel
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Telefon Festnetz: +49 6623 933-242
Fax: +49 6623 933-249
E-Mail: heike.engel@rotenburg.de
Frau Susanne Scharringhausen
Postanschrift
Marktplatz 14 - 15
36199 Rotenburg a. d. Fulda
Fax: +49 6623 933-249
Telefon Festnetz: +49 6623 933-241
erforderliche Unterlagen
- ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses
Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.
Voraussetzungen
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es sind ggf. Speicher- bzw. Löschfristen zu beachten.
Kosten
Gemäß der Ziffern 421- 424 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) in der jeweils gültigen Fassung können Gebühren anfallen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8 am 10.12.2020