Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte
Beschreibung
Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann.
Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.
Ansprechpartner
Gemeinde Ronshausen - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: öffentliche Parkplätze in der Nähe des Rathauses
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ronshausen
Linien:- Regionalbahn: Linie Cantus-Bahn, Linie R6
- Haltestelle: Ronshausen, Bürgermeisteramt
Linien:- Bus: Linie Nordhessischer Verkehrsverbund, Linie 310
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, nachmittags geschlossen
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06622 9231-10
Telefax: 06622 9231-20
E-Mail: gemeinde@ronshausen.de
Internet
Formulare
Spielapparatesteuer-Erklärung
Weitere Informationen
Die Gemeinde Ronshausen ist neben den Städten Bebra und Rotenburg/F. Mitglied im Müllabhol-Zweckverband „Rotenburg“, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra (Tel. 06622 / 9262-0, Fax 06622 /92 62 -22, www.mzv-rotenburg-bebra.de). Dieser Zweckverband ist zuständig für die Abholung und Entsorgung des Rest-, Bio- und Sperrmülls, Papier etc.
Gemeinde Ronshausen - Finanz- und Personalverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: öffentliche Parkplätze in der Nähe des Rathauses
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ronshausen
Linien:- Regionalbahn: Linie Cantus-Bahn, Linie R6
- Haltestelle: Ronshausen, Bürgermeisteramt
Linien:- Bus: Linie Nordhessischer Verkehrsverbund, Linie 310
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, nachmittags geschlossen
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06622 9231-17
Telefax: 06622 9231-20
E-Mail: finanzabteilung@ronshausen.de
Kontaktperson
Herr Thomas Aschenbrenner (Verw.Ang.)
Internet
Formulare
Spielapparatesteuer-Erklärung
Weitere Informationen
Die Gemeinde Ronshausen ist neben den Städten Bebra und Rotenburg/F. Mitglied im Müllabhol-Zweckverband „Rotenburg“, Rathausmarkt 1, 36179 Bebra (Tel. 06622 / 9262-0, Fax 06622 /92 62 -22, www.mzv-rotenburg-bebra.de). Dieser Zweckverband ist zuständig für die Abholung und Entsorgung des Rest-, Bio- und Sperrmülls, Papier etc.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Automatensteuer, Spielautomat, Steuer, Geld, Spielhallen, Spielsteuer, Spielgerätesteuer, Glücksspiel, Vergnügungssteuer