Adressbuchsperre EintragungOnline erledigen

    Datenübermittlung der Meldebehörde an Adressbuchverlage verhindern - Übermittlungssperre beantragen

    Wenn Sie nicht möchten, dass die Meldebehörde Ihren Namen inkl. Doktorgrad und Ihre Anschrift an Adressbuchverlage übermittelt, können Sie dieser Datenübermitt-lung widersprechen.

    Beschreibung

    Sie haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an Adressbuchverlage zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs haben Sie gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf unentgeltliche Einrichtung einer Übermittlungssperre.

    Online-Dienst

    Beantragung von Übermittlungssperren

    ID: L100001_402290510

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Meldebehörde der jeweiligen Kommune.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde bei der Sie mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Niederaula - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlitzer Straße 3

    36272 Niederaula

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Hinweis: Das Bürgerbüro ist Dienstag und Donnerstag durchgängig geöffnet

    Kontakt

    Telefon: +49 6625 9203-15

    Telefon: +49 6625 9203-23

    Telefax: 06625 9203-22

    E-Mail: buergerbuero@niederaula.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen melderechtlich erfasst/registriert sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 Bundesmeldegesetz

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung Ihrer Adressdaten an Adressbuchverlage formlos zu widersprechen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die Meldebehörde bei der Sie mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind oder erheben Sie den Widerspruch im Verwaltungsportal online.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Die Eintragung ist kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 14.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Stichwörter

    Adressbuchsperre eintragen, Datenübermittlung Adressbuchverlage verhindern, Übermittlungssperre

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de