Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Niederaula

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlitzer Straße 3

    36272 Niederaula

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Hinweis: Das Bürgerbüro ist Dienstag und Donnerstag durchgängig geöffnet

    Kontakt

    Telefon: 06625 9203-0

    Telefax: 06625 9203-22

    E-Mail: info@niederaula.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Niederaula - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlitzer Straße 3

    36272 Niederaula

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Hinweis: Das Bürgerbüro ist Dienstag und Donnerstag durchgängig geöffnet

    Kontakt

    Telefon: +49 6625 9203-35

    Telefon: +49 6625 9203-32

    Telefon: +49 6625 9203-37

    Telefon: +49 6625 9203-13

    Telefax: 06625 9203-22

    E-Mail: bauamt@niederaula.de

    Kontaktperson

    • Herr Jörg Eisenacher
    • Frau Racha El Mohamad
    • Frau Nikola-Fenja Gronowski

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Reinigung, Schneeräumung, Straßenreinigung, Kehrmaschine, Winterdienst, Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Stadtreinigung, Schmutz, Straße kehren, Müllabfuhr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de