Sammlungen
Beschreibung
Sammlungen bedürfen in Hessen keiner Erlaubnis.
Ansprechpartner
Gemeinde Neuenstein - Ordnungs- und Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags bis Donnerstags: 07:15 Uhr - 16:30 Uhr Freitags: 07:15 Uhr - 12:15 Uhr Freitagnachmittag ist die Verwaltung von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet, allerdings nicht von allen Sachbearbeitern besetzt. Um sicherzustellen, dass Sie den gewünschten Sachbearbeiter antreffen, informieren Sie sich vorab bitte telefonisch.
Kontakt
Telefon: 06677 9210-12
Telefax: 06677 9210-21
E-Mail: a.schiel@neuenstein.net
Kontaktperson
Frau Diana Bertram
Herr Alexander Schiel
Hinweise (Besonderheiten)
Auskünfte und Bewertungen zu Spenden suchenden Organisationen gibt das "Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen" (DZI), 14195 Berlin, Bernadottestr. 94. Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 2.100 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs.
Auf dieser Basis beantwortet das DZI gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.
Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der "Deutsche Spendenrat e.V".
Betrügerisches Verhalten bei Haus- und Straßensammlungen kann im Wege der Strafverfolgung sanktioniert werden. Gegen Sammlungen, die gegen die Öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen, kann nach Polizeirecht eingeschritten werden.
- Deutsches Zentralinstitut für Soziale FragenKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Deutsche Spendenrat e.V.Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Sammlungen, Sortiment, Sammlung