Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Neuenstein - Ordnungs- und Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags bis Donnerstags: 07:15 Uhr - 16:30 Uhr Freitags: 07:15 Uhr - 12:15 Uhr Freitagnachmittag ist die Verwaltung von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet, allerdings nicht von allen Sachbearbeitern besetzt. Um sicherzustellen, dass Sie den gewünschten Sachbearbeiter antreffen, informieren Sie sich vorab bitte telefonisch.
Kontakt
Telefon: 06677 9210-12
Telefax: 06677 9210-21
E-Mail: a.schiel@neuenstein.net
Kontaktperson
Frau Diana Bertram
Herr Alexander Schiel
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Genehmigung, Märkte, Standplatz, Standplatzgenehmigung, Ordnungsamt, Straßenverkauf, Flohmarkt, Ausnahmegenehmigung