Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Hohenroda

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossstraße 45

    36284 Hohenroda

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag von 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag von 14.00 - 17.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06676 9200-0

    Telefax: 06676 9200-40

    E-Mail: gemeinde@hohenroda.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Hohenroda - Standesamt, Friedhofsverwaltung, Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossstraße 45

    36284 Hohenroda

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag von 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag von 14.00 - 17.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06676 9200-14

    E-Mail: standesamt@hohenroda.de

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2012

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlen, Voten, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag, Wählbarkeitsbescheinigung, Abstimmen, Bewerberinnen, Wählen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English