Gehwegschäden
Beschreibung
Sie können Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten oder Stolperfallen) melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und der städtische Bau- und Betriebshof zur Sofortmaßnahme beauftragt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Gemeinde Hohenroda
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag von 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag von 14.00 - 17.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06676 9200-0
Telefax: 06676 9200-40
E-Mail: gemeinde@hohenroda.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Techn. Angestellter)
Internet
Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag von 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag von 14.00 - 17.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06676 9200-16
E-Mail: bauamt.issbruecke@hohenroda.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schäden an Wegen, Stolperfallen, Gehwegschaden, Bürgersteigschäden, Fußwegeschäden, Unebenheiten auf Wegen, lockere Platten