Internationaler Führerschein Ausstellung

    Internationalen Führerschein beantragen

    In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem EU-Führerschein einen internationalen Führerschein.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der EU/ dem EWR benötigen Sie einen internationalen Führerschein. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Führerscheinstelle

    Beschreibung

    Rollstuhlgeeignet mit Begleitperson

    Adresse

    Postanschrift

    An der Haune 8

    36251 Bad Hersfeld

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 13:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06621 87-3415

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@hef-rof.de

    Formulare

    Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheines

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Hohenroda

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossstraße 45

    36284 Hohenroda

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag von 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag von 14.00 - 17.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06676 9200-0

    Telefax: 06676 9200-40

    E-Mail: gemeinde@hohenroda.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebescheinigung
    • gültiger EU- Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins
    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte beantragen Sie einen internationalen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Bitte Beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Gebührennummern 207 und 126.2).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausland, Pariser Abkommen, Fahrausweis, Übersetzung, Führerschein, Lappen, International, Fahrerlaubnis, internationaler Führerschein, Wiener Abkommen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de