Bebauungsplan Aufstellung

    Bebauungsplan

    Beschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche,
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.
       

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
     

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Bauordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Friedloser Str. 12

    36251 Bad Hersfeld

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bauaufsicht@hef-rof.de

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Hauneck

    Adresse

    Hausanschrift

    Hersfelder Straße 14

    36282 Hauneck

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Dienstag 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch 7.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag 7.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 7.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06621 5060-0

    Telefax: 06621 5060-30

    E-Mail: gemeinde@hauneck.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bemerkungen

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Bebauungsplan

    Die Planungshoheit liegt bei den Kommunen und nicht beim Landkreis. Bei Fragen zu den Bebauungsplänen sind auch die Kommunen Ansprechpartner.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bebauung, Flächennutzungsplan, Bauen, Bauamt, Bauwesen, Baugebiet, Erschließungsplan, Bebauungsplan

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de