Werbeanlage
Beschreibung
Unter Werbeanlagen werden die Werbeformen verstanden, bei denen der Werbeträger vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist. Werbeanlagen gelten nach der Hessischen Bauordnung (HBO) als bauliche Anlagen. Das Anbringen von Werbeanlagen ist in der Regel baugenehmigungspflichtig. Sind die Werbeanlagen in der Nähe von stark frequentierten Straßen errichtet, werden wegen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs i.d.R. die zuständigen Straßenbaubehörden beteiligt.
Keiner Baugenehmigung bedürfen u.a. Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m² oder im Geltungsbereich von kommunalen Satzungen, wenn die Gemeinden Festlegungen zu Werbeanlagen getroffen haben und diese Festsetzungen von den Werbeanlagen eingehalten werden.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
An die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreisfreien Städte, der Sonderstatusstädte).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Bauordnung
Adresse
Postanschrift
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: bauaufsicht@hef-rof.de
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplätze
Anzahl der Stellplätze: 6
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do., Fr.: 08:00 bis 12:00 Uhr Mi.: 15:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06674 9210-0
Telefax: 06674 9210-50
E-Mail: info@friedewald-hessen.de
Kontaktperson
Frau Marita Pfromm
Telefon Festnetz: 06674 9210-60
Internet
Formulare
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Werbeanlage
- Vordrucke zum Bauvorlagenerlass:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Werbeanlage
Kosten
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Werbeanlage
Gebühr: 7,00 €
- Satzung über die Erhebung von Bauaufsichtsgebühren inklusive Anlage 1.pdf:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg
7 Euro je 1.000 Euro Rohbausume: Gebühr 7.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Straßenwerbung, Anlagen der Außenwerbung, Werbeplakat, Werbung, Werbeanlage, Werbefläche, Marketing, Außenwerbeanlagen