Wohnungsbau Förderung

    Wohnungsbauförderung

    Beschreibung

    Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen oder zu erwerben können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.

    Wer kann eine Förderung des Landes Hessen erhalten?

    • Bevorzugt Familien mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer baulicher Bedarf besteht
    • Nachrangig in begründeten Fällen Haushalte ohne Kinder oder im Falle von Mieterprivatisierung

    Hinweis:
    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Mietwohnungsbauförderung

    Für die Schaffung von Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können Darlehen vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gefördert.

    Modernisierung von Mietwohnungen

    Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand des sozialen Wohnungsbaus (beispielsweise Grundrissveränderungen, Anbau von Balkonen, Wohnumfeldmaßnahmen, Modernisierung der sanitären Einrichtungen). Ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen oder energetische Sanierungen (beispielsweise Dämmung des Daches/Außenfassade etc.).
    Anträge hierfür können auch bei unserer Wohnbauförderstelle gestellt werden.

    Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum


    Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattung an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.
     

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Wohnungsbauförderung

    Zuständigkeit

    Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohnungsbauförderungsstelle oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
     

    Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Wohnungsbauförderung

    Die Wohnungsbauförderstelle ist für die Beratung, Annahme und Prüfung von Anträgen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg für die Förderprogramme der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zuständig.

    Für die Förderung von

    • selbstgenutztem Wohneigentum
    • Mietwohnungsbau und bei
    • behindertengerechtem Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum

    Ansprechpartner

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserleistraße 29-35

    63067 Offenbach am Main

    Kontakt

    E-Mail: info@wibank.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Bauordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Friedloser Str. 12

    36251 Bad Hersfeld

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bauaufsicht@hef-rof.de

    Formulare

    Behindertengerechter Umbau - Anmeldevordruck und Einkommensauskunft

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Finanz- und Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 8

    36219 Cornberg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: öffentliche Parkplätze in der Nähe des Rathauses
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Cornberg, Marktplatz
      Linien:
      • Bus: Linie NVV, Linie 250

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch und Freitag 08:00 - 12:00 Uhr 
    Donnerstag - 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05650 969718

    Telefax: 05650 9697-16

    E-Mail: finanzabteilung@cornberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Das Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
    • Minimum Eigenleistung: 15 Prozent der Gesamtkosten
    • Mit den Bauarbeiten darf vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen worden sein bzw. der Kaufvertrag darf noch nicht abgeschlossen sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Förderung, Zuschuss, Wohnbauförderung, Wohnbauförderstelle, Eigenheim, Eigentumswohnung, HMWEVL, Eigenheimförderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de