Wahlhelfer VerpflichtungOnline erledigen

    Wahlhelfer

    Beschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Online-Dienst

    Wahlhelfer

    ID: L100001_389049623

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Haupt-, Personal-, Ordnungs-, Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 8

    36219 Cornberg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: öffentliche Parkplätze in der Nähe des Rathauses
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Cornberg, Marktplatz
      Linien:
      • Bus: Linie NVV, Linie 250

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch und Freitag - 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag - 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05650 9697-14

    Telefax: 05650 9697-16

    E-Mail: hauptamt@cornberg.de

    Kontaktperson

    • Herr Jürgen Wilhelm (Verwaltungsbeamter)

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    § 4 Europawahlgesetz (EuWG) -  -  in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
    §§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)

    §§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
    §§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)

    §§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
    §§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)

    §§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
    § 4 Kommunalwahlordnung (KWO)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Europawahl, Stimmzettel, Wahllokal, Ehrenamt, Wahlleiter, Wahlhelfer, Wahlvorstand, Kommunalwahl, Bundestagswahl, Landtagswahl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de