Abwasser Beseitigung

    Abwassergebühr

    Beschreibung

    Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

    Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

    Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

    Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
    Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.

    Hinweise für Breitenbach a. Herzberg: Abwassergebühr Breitenbach a. Herzberg

    Bitte wenden Sie sich hierzu an: Herrn Noll

    Ansprechpartner

    Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Machtloser Straße 5

    36287 Breitenbach a. Herzberg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
    • Dienstag: Keine Öffnungszeiten
    • Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
    • Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
    • Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06675 91800-36

    E-Mail: holger.noll@breitenbach-am-herzberg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kosten

    Hinweise für Breitenbach a. Herzberg: Abwassergebühr Breitenbach a. Herzberg

    Der Betrag 4,03 € tritt ab dem 01.01.2010 in Kraft!: Gebühr 4.03 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Abwasserzweckverband, Abwasser, Wasserverbrauch, Kloakewasser, Gebühr, Abwassergebühr, Schmutzwasser

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de