Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. 

    Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt

    Zuständigkeit

    Hinweise für Breitenbach a. Herzberg: Meldepflicht Gemeinde Breitenbach a. Herzberg

    Bitte wenden Sie sich hierzu an: Frau Schneider oder Frau Asbahr

    Ansprechpartner

    Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Machtloser Straße 5

    36287 Breitenbach a. Herzberg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
    • Dienstag: Keine Öffnungszeiten
    • Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
    • Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
    • Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06675 91800-33

    E-Mail: anke.asbahr@breitenbach-am-herzberg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Machtloser Straße 5

    36287 Breitenbach a. Herzberg

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kirche
      Linien:
      • Bus: Linie 391
    • Haltestelle: Abzw. Grebenau
      Linien:
      • Bus: Linie X33 Aus Alsfeld kommend

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag: 08.00 - 12.00 Uhr
    • Dienstag: Keine Öffnungszeiten
    • Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr
    • Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
    • Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06675 9180040

    E-Mail: ina.wolf@breitenbach-am-herzberg.de

    E-Mail: info@breitenbach-am-herzberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die beschriebenen Informationen betreffen den Fall des "Wohnens" in der Beherbergungsstätte (Hotel, Pension).

    Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet (§ 29 Absätze 2 und 3 und § 30 BMG).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de