Antrag auf Wechsel der Zuständigkeit und Übertragung der Pilotenlizenz auf die Bundesrepublik Deutschland ÜbernahmeOnline erledigen

    Wechsel der Zuständigkeit und Übertragung der Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) auf die zuständige Landesluftfahrtbehörde der Bundesrepublik Deutschland beantragen.

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Wechsel der Zuständigkeit sowie eine Übertragung der Pilotenlizenz auf die zuständige Landesluftfahrtbehörde der Bundesrepublik Deutschland beantragen.

    Beschreibung

    Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

    Sie können einen Wechsel der Zuständigkeit und eine Übertragung der Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) auf die zuständige Landesluftfahrtbehörde der Bundesrepublik Deutschland beantragen. 
     

    Online-Dienst

    Pilotenlizenzen

    ID: L100001_390928753

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Regierungspräsidien 

    • Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
    • Kassel, Dezernat Verkehr

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
      • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 106-0

    E-Mail: luftverkehr@rpks.hessen.de

    E-Mail: verkehrswesen@rpks.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Kopie einer gültigen Pilotenlizenz
    • Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses
    • Kopie eines Identitätsnachweises (Perso/Pass)
    • Erklärung über schwebende Strafverfahren
    • Bei motorgetriebenen LFZ: Zuverlässigkeitsüberprüfung
    • Bei allen anderen LFZ: Führungszeugnis Belegart -O-
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister
    • Sonstige durch die Behörde angeforderte Unterlagen
       

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Gültige ausländische EASA-Lizenz: PPL(A), PPL(H), SPL, BPL, LAPL(A), LAPL(H), LAPL(S), LAPL(B)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag.
    • Die Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
    • Der Wechsel der Zuständigkeit und die Übertragung der Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) auf die zuständige Landesluftfahrtbehörde der Bundesre-publik Deutschland werden vollzogen.
       

    Fristen

    Antragsfrist: 24 Monate (Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.)

    Bearbeitungsdauer

    2 Monate

    Kosten

    Die anfallenden Gebühren können variieren.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 22.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Leichtluftfahrzeuge, Übertragung der Pilotenlizenz, Wechsel der Zuständigkeit, Freiballone BPL, PPL-A und PPL-H, Flugzeuge nach Sichtflugregeln, Segelflugzeuge SPL, Hubschrauber nach Sichtflugregeln, LAPL-A und LAPL-H

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de