Änderung einer Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL EntgegennahmeOnline erledigen

    Eintragungen von Änderungen des Namens und der Anschrift beziehungsweise Neueintragungen eines Sprechfunkzeugnisses oder eines Sprachnachweises sowie dessen Verlängerung in Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Änderung Ihrer Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL beantragen.

    Beschreibung

    Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

    Sie können Eintragungen  von Änderungen des Namens und  der Anschrift beziehungsweise Neueintragungen eines Sprechfunkzeugnisses oder eines Sprachnachweises sowie dessen Verlängerung in Pilotenlizenzen  für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen.
     

    Online-Dienst

    Pilotenlizenz

    ID: L100001_390953480

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Regierungspräsidien: 

    • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
    • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr 

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:

    • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
    • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr 

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
      • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 106-0

    E-Mail: luftverkehr@rpks.hessen.de

    E-Mail: verkehrswesen@rpks.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Meldebestätigung 
    • Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Kopie Personalausweis 
    • ICAO-Sprachanforderungen - Bescheinigung für zuständige Stelle nach § 5 LuftPersV
    • Kopie des Sprechfunkzeugnisses - Vorder- und Rückseite  
       

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Besitz einer gültigen Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL
    • ICAO-Sprachanforderungen - Bescheinigung  
    • Sprechfunkzeugnis    
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Änderung der Pilotenlizenz. 
    • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen werden mit dem Antrag ein.   
    • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
    • Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
    • Rückgabe der alten Lizenz
    • Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
       

    Fristen

    Antragsfrist: 24 Monate (Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.)

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 30.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Stichwörter

    Änderung LAPL-H, Änderung BPL, Änderung PPL-A, Verlängerung des Sprachnachweises, Änderung PPL-H, Änderung SPL, Änderung LAPL-A, Namensänderung, Änderung einer Pilotenlizenz, Neueintragungen eines Sprachnachweises, Neueintragungen eines Sprechfunkzeugnisses

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de