Erweiterung der Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL Erteilung Erweiterung einer Lizenz BFCL, SFCL und LAPL um weitere Rechte und Berechtigungen (Rechte zum Führen von Segelflugzeuge (SFZ) , Reisemotorsegler (TMG), Leichtluftfahrzeugen (SEP) und Erweiterung der Rechte auf andere Hubschraubermuster bzw. Baureihen, Erweiterung der Rechte auf eine andere Ballonklasse oder -gruppeOnline erledigen

    Erweiterung einer Pilotenlizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Segelflugzeuge (SFCL) und Freiballone (BFCL) auf weiterführende Rechte und Berechtigungen (Rechte zum Führen von Segelflugzeugen (SFZ) , Reisemotorseglern (TMG), Leichtluftfahrzeugen (SEP) und Erweiterung der Rechte auf andere Hubschraubermuster beziehungsweise Baureihen, Erweiterung der Rechte auf eine andere Ballonklasse oder -gruppe) beantragen

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Pilotenlizenz BFCL, SFCL und LAPL um weitere Rechte und Berechtigungen erweitern.

    Beschreibung

    Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

    Sie können eine Erweiterung Ihrer Pilotenlizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Segelflugzeuge (SFCL) und Freiballone (BFCL) auf weiterführende Rechte und Berechtigungen (Rechte zum Führen von Segelflugzeugen (SFZ) , Reisemotorseglern (TMG), Leichtluftfahrzeugen (SEP) und Erweiterung der Rechte auf andere Hubschraubermuster beziehungsweise Baureihen, Erweiterung der Rechte auf eine andere Ballonklasse oder -gruppe) beantragen.
     

    Online-Dienst

    Pilotenlizenz

    ID: L100001_390953480

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Regierungspräsidien in

    • Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
    • Kassel - Dezernat Verkehr

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:

    • Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
    • Kassel - Dezernat Verkehr

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
      • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 106-0

    E-Mail: luftverkehr@rpks.hessen.de

    E-Mail: verkehrswesen@rpks.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Nachweis der theoretischen und praktischen Fähigkeiten zur Erweiterung einer Privatpilotenlizenz

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Besitz einer gültigen Pilotenlizenz BFCL, SFCL und LAPL
    • Erfolgreich absolvierte Ausbildung zur Erweiterung der Rechte
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.

    Verfahrensablauf

    • Man stellt einen Antrag auf Erweiterung der Pilotenlizenz.
    • Alle erforderlichen Unterlagen werden mit dem Antrag einge-reicht.   
    • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
    • Die Gebühr für die Verwaltungsleistung wird entrichtet.
    • Rückgabe der alten Lizenz
    • Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
       

    Fristen

    Antragsfrist: 24 Monate (Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.)

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 30.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Stichwörter

    Erweiterung Freiballone, Andere Ballongruppen, Erweiterung BFCL, Erweiterung SFCL, Erweiterung einer Pilotenlizenz, Andere Hubschraubermuster, Führen von Leichtluftfahrzeugen SEP, Erweiterung LAPL, PPL Erweiterung, Führen von Reisemotorseglern TMG, Führen von Segelflugzeugen, Erweiterung Leichtluftfahrzeuge, Andere Ballonklassen, Erweiterung Segelflugzeuge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de