Tätigkeiten mit Krankheitserregern AnzeigeOnline erledigen

    Tätigkeit mit Krankheitserregern - Anzeige

    Beschreibung

    Wenn Sie als verantwortliche Person die Aufnahme konkreter Tätigkeiten mit Krankheitserregern (erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig) beabsichtigen, müssen Sie dies anzeigen.

    Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob es sich um bereits früher angezeigte Tätigkeiten handelt, die bereits von einer anderen verantwortlichen Person durchgeführt wurden oder ob es sich um neue, noch nicht angezeigte Tätigkeiten handelt.
    Keine Anzeigepflicht besteht für Mitarbeiter/innen, die unter Aufsicht einer Person, die die erforderliche Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern besitzt, tätig sind.

    Die zuständige Behörde prüft die vorhandenen Räume, Einrichtungen und Entsorgungsmaßnahmen.
    Eine Veränderungsanzeige ist erforderlich, wenn sich gegenüber einer vorherigen Anzeige wesentliche Veränderungen bei der Beschaffenheit der Räume und Einrichtungen, der Entsorgungsmaßnahmen oder von Art und Umfang der Tätigkeiten ergeben.

    Eine Veränderungsanzeige ist ebenfalls erforderlich, wenn eine Person die Tätigkeiten beendet oder nach deren Beendigung gleiche, bereits angezeigte Tätigkeiten, wieder aufnimmt.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Ihre Betriebsstätte liegt.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Gesundheit

    Adresse

    Postanschrift

    Friedrich-Ebert-Str. 9

    36251 Bad Hersfeld

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06621 87-2433

    E-Mail: Gesundheitsamt@hef-rof.de

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Infektionsschutz & Hygiene

    Adresse

    Postanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 9

    Postfach

    36251 Bad Hersfeld

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06621 87-2407

    E-Mail: gesundheitsamt@hef-rof.de

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Sie können die formlose Anzeige schriftlich oder persönlich vorlegen.

    Unterlagen:

    • beglaubigte Abschrift der Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern oder Angaben zur Erlaubnisfreiheit der beabsichtigten Tätigkeiten
    • Angaben zu Art und Umfang der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeiten sowie Entsorgungsmaßnahmen
    • Angaben zu Beschaffenheit der Räume und Einrichtungen

    Soweit Sie die Anzeige schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen, muss diese handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

    Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige ist der Behörde mindestens 30 Tage vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeiten anzuzeigen.

    Nach Ablauf dieser Frist kann die Tätigkeit aufgenommen werden, wenn sie nicht von der Behörde untersagt wurde.

    Die Frist beginnt erst mit dem Zeitpunkt, in dem der Behörde alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration (VwKostO-HMSI) an. Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem entstehenden Zeitaufwand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor der Aufnahme von Tätigkeiten mit Krankheitserregern als verantwortliche Person benötigen Sie eine Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Protisten, Krankheitserreger, Infektionsschutz, Hygiene, Viren, Parasiten, Viroide, Prionen, Pilze, Bakterien, Algen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de