Kraftfahrzeugsteuer ErmäßigungOnline erledigen

    Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwerbehinderte Personen beantragen

    Wenn Sie als schwerbehinderte Person Halterin oder Halter eines Kraftfahrzeuges sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kraftfahrzeugsteuervergünstigung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie schwerbehindert, und Halterin oder Halter eines auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeuges sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kraftfahrzeugsteuervergünstigung in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung erhalten.

    Bei den Steuervergünstigungen für schwerbehinderte Personen unterscheidet man zwischen der Steuerbefreiung und der Steuerermäßigung:

    • Wenn Sie eine Steuerbefreiung erhalten, müssen Sie keine Kraftfahrzeugsteuer bezahlen.
    • Erhalten Sie eine Steuerermäßigung, so reduziert sich der von Ihnen zu zahlende Steuerbetrag um 50 Prozent.

    Die Art der Steuervergünstigung bestimmt sich danach, welche Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis enthalten sind.
    Vollständige Steuerbefreiung erhalten Sie, wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis mindestens eines der nachfolgenden Merkzeichen enthalten ist:

    • H = Hilflosigkeit bei der Verrichtung des täglichen Lebens
    • Bl = Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung
    • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung

    Eine Steuerermäßigung um 50 Prozent erhalten Sie, wenn Ihr Schwerbehindertenausweis mit einem orangefarbenen Flächenaufdruck versehen ist und mindestens eines der nachfolgenden Merkzeichen enthalten ist:

    • G = Gehbehinderung
    • Gl = Gehörlosigkeit

    Für die Steuerermäßigung um 50 Prozent müssen Sie zusätzlich auf Ihr Recht zur kostenlosen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr verzichtet haben. Ihr Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis darf also keine entsprechende Wertmarke enthalten.

    Sind Sie schwerbehindert und noch minderjährig, muss das Kraftfahrzeug für Sie zugelassen sein.

    Führen Sie als schwerbehinderter Mensch Ihr Kraftfahrzeug nicht selbst, müssen die Fahrten Ihrer Fortbewegung oder Haushaltsführung dienen.

    Hinweise:

    Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug vorübergehend oder dauerhaft zu anderen als den begünstigten Zwecken nutzen, müssen Sie dies dem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich mitteilen.

    Die Steuervergünstigung entfällt für die Dauer der zweckfremden Benutzung, mindestens jedoch für 1 Monat.

    Eine zweckfremde Benutzung liegt zum Beispiel vor, wenn ein steuervergünstigtes Kraftfahrzeug

    • zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck),
    • zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder
    • durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit Ihrer Fortbewegung oder Ihrer Haushaltsführung stehen.

    Online-Dienst

    Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls

    Beschreibung

    Das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls bietet Ihnen die Möglichkeit, Anfragen und Anträge online zu stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    substantiell

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll

    Adresse

    Hausanschrift

    Carusufer 3-5

    01099 Dresden

    Postfachadresse

    Postfach 100761

    01077 Dresden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag: 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 351 44834-590

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-520(Für Unternehmen)

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-510(Für Privatpersonen)

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-530(Anfragen auf Englisch)

    E-Mail: info.privat@zoll.de

    E-Mail: enquiries.english@zoll.de

    E-Mail: info.gewerblich@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100761

    01077 Dresden

    Öffnungszeiten

    Anrufzeiten: Montag 08:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 17:00 Uhr Live-Chat: Montag 09:00 - 15:30 Uhr Dienstag 09:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 09:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 44834-550

    Fax: +49 351 44834-590

    E-Mail: info.kraftst@zoll.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Generalzolldirektion (GZD), Chatbot

    Öffnungszeiten

    rund um die Uhr

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Antragsformular 3809 "Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte" 
    • Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
    • bei einer Steuerermäßigung um 50 Prozent zusätzlich:
      • Kopie vom Beiblatt zu Ihrem Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke
    • bei Vertretung durch eine andere Person:
      • zusätzlich eine wirksame Vollmacht

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Einen Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung können Sie stellen, wenn Sie Ihr Schwerbehindertenausweis ausweist als

    • hilflos,
    • blind oder
    • außergewöhnlich gehbehindert,
    • gehbehindert,
    • gehörlos.

    Weitere Voraussetzungen:

    • vollständige Steuerbefreiung: In Ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eines der nachfolgenden Merkzeichen enthalten:
      • H = Hilflosigkeit bei der Verrichtung des täglichen Lebens
      • Bl = Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung
      • aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
    • Steuerermäßigung um 50 Prozent: In ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eines der nachfolgenden Merkzeichen enthalten:
      • G = Gehbehinderung
      • Gl = Gehörlosigkeit
    • Für die Steuerermäßigung um 50 Prozent: Sie verzichten auf Ihr Recht zur kostenlosen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.  
      • Ihr Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis enthält keine entsprechende Wertmarke
    • Wenn Ihnen als schwerbehinderte Person die Kraftfahrzeugsteuer bereits am 31.05.1979 erlassen war, können Sie beim Vorliegen der nachfolgenden Merkmale beziehungsweise Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ebenfalls eine Steuerbefreiung erhalten:
      • Kriegsbeschädigt (Schwerkriegsgeschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz)
      • VB = Versorgungsberechtigung (schwerbeschädigte ehemalige Soldaten der Bundeswehr, Zivildienstleistende oder politische Häftlinge der ehemaligen DDR)
      • EB = Entschädigungsberechtigung (Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch: Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Steuerbescheid entnehmen.
    • Klage vor dem Finanzgericht, in der Regel nach dem Einspruchsverfahren.

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwerbehinderte Personen können Sie direkt bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs oder zu einem späteren Zeitpunkt beim zuständigen Hauptzollamt oder bei der nächstgelegenen Kraftfahrzeugsteuerkontaktstelle stellen.

    Antrag bei der Zulassungsbehörde:

    • Lassen Sie sich bei der Zulassungsbehörde das Antragsformular 3809 "Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)" geben.
    • Füllen Sie das Antragsformular aus und unterschreiben Sie es. Sie können das Formular zusammen mit den erforderlichen Nachweisen direkt bei Zulassungsbehörde abgeben.
    • Das Hauptzollamt prüft anschließend Ihren Antrag und Sie erhalten eine Rückmeldung.

    Antrag beim Hauptzollamt

    • Das Antragsformular können Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung herunterladen und ausdrucken.
    • Als schwerbehinderte Person verwenden Sie das Antragsformular 3809 "Antrag auf Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)".
    • Schicken Sie Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen (als Kopie) per Post, per Fax oder als Scan per E-Mail an Ihr zuständiges Hauptzollamt oder geben Sie diese bei einer der Kraftfahrzeugsteuerkontaktstellen in Ihrer Nähe ab.
    • Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag und Sie erhalten eine Rückmeldung.

    Fristen

    Die Steuervergünstigung gilt, bis die Voraussetzungen dafür wegfallen oder Sie Ihr Kraftfahrzeug abmelden.

    Sie müssen Ihrem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich formlos schriftlich mitteilen wenn:

    • die Voraussetzungen für Ihre Steuervergünstigung wegfallen,
    • Ihr steuerbegünstigtes Kraftfahrzeug vorübergehend zu Zwecken benutzt wird, die nicht begünstigt sind.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen (Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Bürger- und Geschäftskundenportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen des Zolls online in Anspruch zu nehmen. Die dort für den Bereich der Kraftfahrzeug -Steuer angebotenen Leistungen werden ständig weiter ausgebaut.

    Registrieren Sie sich unter www.zoll-portal.de .

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 06.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2023

    Stichwörter

    Steuerschuld, Zulassungsbehörde, Schwerbehindertenausweis, Hauptzollamt, Kraftfahrzeug, Kraftfahrzeugsteuervergünstigung, Steuerermäßigung, Steuervergünstigungen, Kraftfahrzeugsteuer, Schwerbehinderung, Kfz, Kfz-Steuer, Steuerbefreiung, Autosteuer, Steuervergünstigung, Kfz-Steuerangelegenheiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English