Eigenauskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister ErteilungOnline erledigen

    Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister beantragen

    Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister zu Ihrer Person können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) online oder per Post beantragen.

    Beschreibung

    Das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) erfasst alle seit dem 01. Januar 1999 in Deutschland ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E und die nationalen Fahrerlaubnisklassen.

    Das Zentrale Fahrerlaubnisregister speichert 

    • in Deutschland erteilte Fahrerlaubnisse nach den europäischen einheitlichen Klassen A bis E und den nationalen deutschen Klassen M, L, S und T (bis 19. Januar 2013) sowie L und T (ab 19. Januar 2013) 
    • bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern zusätzlich die Probezeit 
    • Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung 
    • Dienstfahrerlaubnisse von Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr 
    • Fahrlehrerlaubnisse und Dienstfahrlehrerlaubnisse von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern 
    • Zivile sowie dienstliche Berechtigungen von Kraftfahrsachverständigen, Prüferinnen und Prüfern sowie Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren 

    Die Fahrerlaubnisbehörde meldet die Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt nach der Erteilung der Fahrerlaubnis. Im Zentralen Fahrerlaubnisregister werden die fahrerlaubnisrelevanten Daten gespeichert, nicht jedoch die Anschrift. Fahrerlaubnisrelevante Daten sind zum Beispiel:

    • Personendaten
    • Fahrerlaubnis- und Führerscheinnummer
    • zuständige Behörde
    • Fahrerlaubnisklassen
    • Auflagen
    • Beschränkungen

    Sie können mit Hilfe der Online-Registerauskunft eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister erhalten. Alternativ können Sie die Auskunft per Post bekommen.

    Eine Online-Registerauskunft kann nur generiert werden, wenn die Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister und die vorliegenden Personendaten identisch sind. Alternativ erfolgt eine manuelle Nachbearbeitung und Sie erhalten die Auskunft über den von Ihnen gewählten Kommunikationskanal.
     

    Online-Dienst

    Online-Registerauskunft des KBA

    ID: B100019_103408397

    Beschreibung

    Das Zentrale Fahrerlaubnisregister erfasst alle seit dem 01. Januar 1999 ausgestellten Führerscheine mit den einheitlichen europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    hoch

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Kraftfahrt-Bundesamt, Sachgebiet 241

    Adresse

    Postanschrift

    Fördestraße 16

    24944 Flensburg

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 bis 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 bis 15:00 Uhr Mittwoch: 09:00 bis 15:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 15:00 Uhr Freitag: 09:00 bis 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 461 316-0

    Fax: +49 461 316-1495

    Fax: +49 461 316-1650

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Wenn Sie eine Auskunft über Eintragungen zu Ihrer Person im ZFER per Post beantragen möchten:

    • Antrag auf Auskunft aus dem ZFER
    • Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres gültigen Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels
    • alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift

    Voraussetzungen

    Die Auskunft können Sie ohne weitere Voraussetzungen erhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei der Online-Registerauskunft handelt es sich um keinen Verwaltungsakt, deshalb sind keine Rechtsbehelfe notwendig.

    Verfahrensablauf

    Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregisterkönnen Sie über die Online-Registerauskunft auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamts erhalten:

    • Wählen Sie die Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister aus.
    • Für die Online-Registerauskunft benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels zur Authentifizierung.
    • Ergänzen Sie die im Ausweisdokument hinterlegten Daten.
    • Machen Sie Angaben zu Ihrem Titel, falls dieser nicht bereits aufgeführt ist, und zur gewünschten Sprache (Deutsch oder Englisch) der Auskunft.
    • Sie können die Auskunft nun direkt als PDF-Dokument herunterladen.
    • In einigen Fällen ist keine eindeutige Identifizierung möglich, diese müssen manuell nachbearbeitet werden. 
      • Sie erhalten Ihre Auskunft in diesem Fall über den Postweg.

    Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten:

    • Laden Sie das Formular "Antrag auf Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) von der Website des KBA.
    • Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie die benötigte Unterlage hinzu.
    • Anschließend schicken Sie das Formular an das KBA.
    • Nachdem das KBA dies bearbeitet hat, bekommen Sie das Ergebnis per Post zugestellt.
       

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 4 Werktage (Die Online-Registerauskunft erhalten Sie in der Regel sofort. Bei der Auskunft per Post beträgt die Bearbeitungsdauer 3 bis 4 Werktage nach Eingang im KBA.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 25.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Fahrlehrererlaubnis, Fahranfänger, Straßenverkehr, Zentrales Fahrerlaubnisregister, Dienstfahrlehrererlaubnis, ZFER, Fahrgastbeförderung, Fahranfängerin, Dienstfahrerlaubnis, Probezeit, Prüfingenieure, Prüfer, Online-Registerauskunft, Kraftfahrsachverständige, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English