Vermittlung von Zeitsoldaten in den öffentlichen Dienst beantragen

    Als eingliederungsberechtigter Zeitsoldat können Sie bei der Suche nach einem Ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst in Hessen Unterstützung erhalten.

    Beschreibung

    Die Vormerkstelle des Landes Hessen unterstützt Sie als eingliederungsberechtigte Zeitsoldaten beziehungsweise Soldaten auf Zeit, SaZ 12 (Jahre)+, bei der Suche nach einem Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst in Hessen.

    Der Staat ermöglicht Ihnen als aus der Bundeswehr ausscheidenden Soldaten auf Zeit die Eingliederung in das Berufsleben durch berufsfördernde Maßnahmen der Bundeswehr sowie durch speziell Ihrem Personenkreis vorbehaltene Stellen im öffentlichen Dienst.

    Ihnen soll die Rückkehr beziehungsweise der Übergang in das zivile Berufsleben erleichtert werden. Eingliederungsberechtigt sind Sie als Inhaber eines Eingliederungs- oder eines Zulassungsscheines. Diese erhalten Sie auf Antrag beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.

    Die Vormerkstelle erstellt jährlich Stellenverzeichnisse, welche die gemeldeten vorbehaltenen Anwärter- und Ausbildungsstellen sowie unbefristete Vollzeitstellen beinhalten. Mithilfe dieser können Sie sich auf vorhandene Stellen bewerben.

    Online-Dienst

    Antrag auf Vermittlung zur Eingliederung von Zeitsoldaten in den öffentlichen Dienst

    ID: L100001_399335625

    Beschreibung

    Mithilfe dieses Formulars kann die Vermittlung einer Berufsausbildung beziehungsweise einer unbefristeten Vollzeitstelle im öffentlichen Dienst von einem Zeitsoldaten nach Ablauf der Dienstzeit bei der Bundeswehr beantragt werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
    • Rechtverbindliche Unterschrift mittels Fernsignatur
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Rechtverbindliches Siegel für Behörden

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Gießen

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Vormerkstelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Gießen.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat II 22 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Geldwäscheprävention, Brand- und Katastrophenschutz, Zivile Verteidigung, Soldaten-Vormerkstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7

    35390 Gießen

    (Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)

    Postanschrift

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Hausanschrift

    Liebigstraße 14 - 16

    35390 Gießen

    (Besucheradresse)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 641 303-0(Zentrale)

    Telefax: +49 641 303-2197

    E-Mail: pressestelle@rpgi.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Vermittlungsantrag
    • Bewerbungsschreiben
    • Tabellarischer Lebenslauf
    • Zeugnisse und Bildungs- beziehungsweise Ausbildungsnachweise (Fotokopien oder Abschriften)
    • Schulzeugnis (höchsterreichter Schulabschluss)
    • Berufsschulabschlusszeugnis
    • Zeugnis oder Teilnahmebescheinigung über sonstige Bildungsmaßnahmen
    • Eingliederungs- oder Zulassungsschein beziehungsweise die Bestätigung über den bei Ablauf der Verpflichtungszeit bestehenden Anspruch (Fotokopie oder Abschrift)

    Voraussetzungen

    Um den Antrag zu stellen, benötigen Sie die Stellungnahme des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr (BFD) mit folgendem Inhalt:

    • Daten zum Sachbearbeiter beim Berufsförderungsdienst:
      • Zuständiger Berufsförderungsdienst
      • Name des Ansprechpartners
      • Telefonnummer
      • E-Mail-Adresse
    • Persönliche Daten des Bewerbers:
      • Dauer der Dienstzeit in Jahren (zum Beispiel: Soldat auf Zeit 12 Jahre + 7 Monate)
      • Zulassungs- oder Eingliederungsschein beziehungsweise Bestätigung
      • Zeitpunkt der vollendeten 12 Dienstjahre
      • Dienstzeitende
      • Kann-/Mussfreistellung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    1. Bewerbung - wo und als was?

    Die Vormerkstelle des Landes Hessen (Soldatenversorgungsgesetz) erstellt für ihren Zuständigkeitsbereich jährlich Stellenverzeichnisse, welche die gemeldeten vorbehaltenen Anwärter- und Ausbildungsstellen sowie unbefristete Arbeitsplätze beinhalten.  In den Stellenverzeichnissen werden alle Stellen erfasst, die hessenweit seitens der Einstellungsbehörden des Landes, der kommunalen Behörden sowie anderer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts für diesen Personenkreis vorzuhalten sind.

    Die Verzeichnisse stehen in der Regel ab Juli für Bewerbungen für das Folgejahr zur Verfügung.

    Auf Grundlage der Stellenverzeichnisse treffen Sie als Zeitsoldat Ihre Entscheidung, bei welchen Einstellungsbehörden und um welche Stellen Sie sich bewerben. Die Anzahl der Bewerbungen ist nicht begrenzt.

    Für Beamte stehen im Bereich Verwaltung erfahrungsgemäß vorbehaltene Stellen in verschiedenen Laufbahnen als Anwärter (mittlerer und gehobener Dienst) zur Verfügung. Im Bereich Technik ist das Stellenangebot in der Regel sehr begrenzt.

    Nach Erhalt der Stellenverzeichnisse sollten Sie sich unverzüglich und unmittelbar bei den von Ihnen ausgewählten Einstellungsbehörden bewerben, damit die Bewerbungsfristen eingehalten werden.

    1. Wie soll ich mich bewerben?

    Als Antragsteller übersenden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular "Antrag auf Vermittlung" mit allen erforderlichen Unterlagen über den für Sie zuständigen Berufsförderungsdienst der Bundeswehr an die Vormerkstelle des Landes Hessen.

    Nach Bearbeitung des vollständigen Vermittlungsantrags erhalten Sie von der Vormerkstelle des Landes Hessen eine Eingangsbestätigung per Mail und ab Sommer die Stellenverzeichnisse für das darauffolgende Einstellungsjahr. Darin sind alle Informationen über die Stellen enthalten.

    Die Bewerbungen richten Sie direkt und unmittelbar an die genannten Einstellungsbehörden.

    1. Auswahlverfahren

    Für die Auswahl der Bewerber in Hessen können Eignungsprüfungen abgehalten werden. Sofern Sie eine Einladung zur Teilnahme an einer derartigen Prüfung erhalten, sind Sie zur Teilnahme verpflichtet.

    Sind Sie am Termin der Eignungsprüfung verhindert, so ist hiervon die entsprechende Einstellungsbehörde unverzüglich zu unterrichten, welche Sie zur Eignungsprüfung eingeladen hat.

    1. Fortführung der Vermittlung im Folgejahr

    Sofern die Bewerbungen im laufenden Vermittlungsjahr erfolglos waren und nicht zu einer Einstellung geführt haben, setzt sich die Vormerkstelle des Landes Hessen zu Beginn des Folgejahres mit Ihnen in Verbindung um nachzufragen, ob das Vermittlungsverfahren in Hessen fortgeführt werden soll.

    Fristen

    Den Antrag auf Vermittlung einer vorbehaltenen Stelle durch die Vormerkstelle des Landes Hessen können Sie grundsätzlich jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist stellen.

    Da jedoch bei einigen Einstellungsbehörden, insbesondere bei Berufsfeuerwehren frühe Bewerbungsfristen gesetzt werden, sollten Sie  den Vermittlungsantrag spätestens im Frühjahr des Vorjahres zum gewünschten Einstellungstermin bei der Vormerkstelle des Landes Hessen stellen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    • Vormerkstelle für Zeitsoldaten des Landes Hessen
      Auf der Webseite des Regierungspräsidiums Gießen finden Sie Informationen zur Vormerkstelle des Landes Hessen (Soldatenversorgungsgesetz) und zum Vorgehen für Zeitsoldaten nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr.

    Bemerkungen

    Für die Bearbeitung des Vermittlungsantrags und die Aufnahme in das Vermittlungsverfahren, muss die Stellungnahme des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr (BFD) auf dem Vermittlungsantrag enthalten sein.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 27.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    Einstellungsbehörden, Z-Schein, Berufsförderungsdienst, BFD, Soldatenversorgungsgesetz, SVG, Soldatenvormerkstelle, Eingliederungsschein, Stellenverzeichnis, E-Schein, Zulassungsschein, Vormerkstelle, Eingliederungsberechtigte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de