Anerkennung von Prüfern Erteilung

    Prüfungsberechtigung für Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber anerkennen lassen

    Eine Erteilung, Erneuerung, Erweiterung oder Verlängerung einer Prüfungsberechtigung für Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln müssen Sie beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Erteilung, Erneuerung, Erweiterung oder Verlängerung einer Prüfungsberechtigung für Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) benötigen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Kassel beziehungsweise Regierungspräsidium Darmstadt

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
      • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 106-0

    E-Mail: luftverkehr@rpks.hessen.de

    E-Mail: verkehrswesen@rpks.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Folgende Dokumente müssen Sie bei erstmaliger Erteilung der Prüferberechtigung beifügen:

    • Auszug aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes mit Anlagen.
    • Nachweis über die Beantragung eines Behördenführungszeugnisses, Belegart O.
    • Formlose Bestätigung (Fluglehrer, Prüfer, BfL) über das Vorliegen der fliegerischen Voraussetzungen für die beantragte Prüferberechtigung.
    • Zusätzlich bei Motorflug: Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung.
    • Aussagekräftige Nachweise über die bisherige fliegerische Tätigkeit und die Flugerfahrung. Auch können Empfehlungsschreiben anderer in der Luftfahrt tätiger Personen beigefügt werden. (siehe zum Beispiel AMC1 FCL.1010)
    • Erklärungen über anhängige Straf- und Bußgeldverfahren, Führerscheinentzug, Bußgeldbescheide, Luftfahrzeugunfälle

    Folgende Dokumente müssen Sie bei der Erweiterung einer bereits bestehenden Prüferberechtigung beifügen:

    • Auszug aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes mit Anlagen.
    • Nachweis über die Beantragung eines Behördenführungszeugnisses, Belegart O.
    • Formlose Bestätigung (Fluglehrer, Prüfer, BfL) über das Vorliegen der fliegerischen Voraussetzungen für die beantragte Prüferberechtigung.
    • Zusätzlich bei Motorflug: Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung.
    • Erklärungen über anhängige Straf- und Bußgeldverfahren, Führerscheinentzug, Bußgeldbescheide, Luftfahrzeugunfälle

    Folgende Dokumente sind bei Verlängerung einer bereits bestehenden Prüferberechtigung beizufügen:

    • Nachweis über 6 durchgeführte praktische Prüfungen, beziehungsweise Befähigungsüberprüfungen oder Kompetenzbeurteilungen.
    • Nachweis über eine dieser Prüfung unter Aufsicht im letzten Jahr der Verlängerung
    • Teilnahmebescheinigung Prüferauffrischungsseminar
    • Erklärungen über anhängige Straf- und Bußgeldverfahren, Führerscheinentzug, Bußgeldbescheide, Luftfahrzeugunfälle

    Folgende Dokumente müssen Sie bei Erneuerung einer bereits bestehenden Prüferberechtigung beifügen:

    • Kompetenzbeurteilung zur Prüferberechtigung
    • Teilnahmebescheinigung Prüferauffrischungsseminar im letzten Jahr vor der Erneuerung
    • Erklärungen über anhängige Straf- und Bußgeldverfahren, Führerscheinentzug, Bußgeldbescheide, Luftfahrzeugunfälle

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • FE (S): Lehrberechtigung FI(S) SPL Mindestens 300 Flugstunden als Pilot auf Segelflugzeugen oder Motorseglern (kein TMG), davon mindestens 150 Stunden oder 300 Starts Flugausbildung.
    • FE (S) TMG: Lehrberechtigung FI(S) SPL TMG Mindestens 300 Flugstunden als Pilot auf Segelflugzeugen oder Motorseglern, davon mindestens 50 Stunden Flugausbildung auf TMG
    • FIE (S): Lehrberechtigung FI(S) SPL mit Zusatz "instructor" Mindestens 500 Flugstunden als Pilot auf Segelflugzeugen, davon mindestens 10 Stunden oder 30 Starts bei denen Bewerber um eine Lehrberechtigung ausgebildet wurden.
    • FIE (S): Lehrberechtigung FI(S) SPL mit Zusatz "TMG" und Zusatz "instructor" Mindestens 500 Flugstunden als Pilot auf Segelflugzeugen, davon mindestens 10 Stunden oder 30 Starts bei denen Bewerber um eine Lehrberechtigung auf TMG ausgebildet wurden.
    • FE (A): Prüfer für PPL(A): Mindestens 1000 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen oder TMG, davon mindestens 250 Stunden Flugausbildung Lehrberechtigung FI(A) Prüfer für LAPL(A): Mindestens 500 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen oder TMG, davon mindestens 100 Stunden Flugausbildung Lehrberechtigung FI(A)
    • CRE(A): Ehemals Inhaber CPL(A), MPL(A) oder ATPL(A), derzeit: Inhaber einer PPL(A) mit CRI(A) für die entsprechende Klasse und mindestens 500 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen (kein TMG).
    • FIE (A): Mindestens 2.000 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen oder TMG und mindestens 100 Flugstunden, bei denen Bewerber um eine Lehrberechtigung ausgebildet wurden Lehrberechtigung FI(A) mit Zusatz "instructor"
    • FE (A) Bergflug: Mindestens 500 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen oder TMG, davon mindestens 500 Starts und Landungen im Rahmen einer Flugausbildung für die Bergflugberechtigung. Lehrberechtigung FI(A) mit Zusatz Bergflug.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung
    • Ihre Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
    • Die Voraussetzungen werden geprüft.
    • Sie erhalten die Erteilung, Erneuerung, Erweiterung oder Verlängerung der Prüfungsberechtigung.

    Fristen

    Antragsfrist: 3 Monate (Die Einreichung des Antrages kann 3 Monate vor Ablauf der Be-rechtigung erfolgen.)

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Stichwörter

    Erteilung einer Prüfungsberechtigung, Erneuerung einer Prüfungsberechtigung, Freiballone, Leichtluftfahrzeuge, LAPL A, Verlängerung einer Prüfungsberechtigung, Erweiterung einer Prüfungsberechtigung, Segelflugzeuge, SPL, LAPL H, PPL H, BPL, PPL A

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de