Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen

    Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen

    Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

    Mit dem Voreintrag haben Sie 1 Jahr Zeit, eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.

    Im Antrag müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie dann in der Anzeige machen, wenn Sie den Erwerb bei der zuständigen Behörde anzeigen. Der Waffenhändler meldet ebenfalls den Erwerb der Waffe.

    Für den Voreintrag wird nicht erneut die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde der verantwortlichen Person überprüft. Sie müssen jedoch nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.

    Ansprechpartner

    Für Tann (Rhön) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine
    • Nachweis der sicheren Aufbewahrung

    Voraussetzungen

    Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Voreintrag der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Fristen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    • Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2023

    Stichwörter

    Erlaubnis Eintrag WBK, Voreintrag WBK jagdliche Vereinigungen, Erwerb Waffen jagdliche Vereinigungen, Erlaubnis Erwerb Waffen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de