Förderung für Maßnahmen zur Breitbandversorgung im ländlichen Raum Bewilligung

    Breitbandversorgung ländlicher Räume beantragen (GAK-Förderung)

    Ziel der Förderung ist die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur in unterversorgten ländlichen Gebieten um damit insbesondere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

    Beschreibung

    Ziel der Förderung ist es, durch die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in unterversorgten ländlichen Gebieten zu ermöglichen und damit insbesondere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

    Mit GAK-Mitteln sollen insbesondere kleinere Breitbandinfrastrukturprojekte auf Orts- bzw. Ortsteilebene unterstützt werden.

    zuständige Stelle

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Ansprechpartner

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserleistraße 29-35

    63067 Offenbach am Main

    Kontakt

    E-Mail: info@wibank.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Folgende erforderlichen Unterlage / Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden:

    • Netzpläne (Kartierungsunterlagen)
    • Übersicht Standorte
    • Nachweis fehlender/unzureichender Breitbandversorgung
    • Nachweis zum Markterkundungsverfahren
    • Projektkostenberechnung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie dürfen noch nicht mit der Durchführung des Vorhabens begonnen haben.
    • Fördergebiete sind Orte und Ortsteile innerhalb der "Gebietskulisse ländliche Regionalentwicklung 2023-2027", die mit einer geringeren Downstreamübertragungsrate (Megabit pro Sekunde, Mbit/s) versorgt sind, als im jeweils geltenden GAK-Rahmenplan vorgesehen ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie stellen den Antrag online über das Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

    • Der Antrag wird anschließend bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) geprüft.
    • Bei positivem Verlauf erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Förderzusage.

    Fristen

    Für dieses Förderprogramm gibt es keine Antragsfrist.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei, Bereich der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung. am 12.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2023

    Stichwörter

    Wirtschaftlichkeitslückenmodell, Glasfaser, Ländliche Gebiete, Planungs- und Beratungsleistungen, Breitbandförderung, Breitbandinfrastruktur, GAK, Verlegung von Leerrohren, Machbarkeitsuntersuchungen, Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur Küstenschutz, Ländlicher Raum, Gigabit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de