Halbjährige Anzeige Heimarbeit Entgegennahme

    Halbjährige Anzeige Heimarbeit Entgegennahme

    Sie müssen alle Personen, die Sie in Heimarbeit nach dem (HAG) beschäftigen und diejenigen Personen, über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen ausweisen und diese Listen halbjährlich der zuständigen Stelle übermitteln.

    Beschreibung

    Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, Personen, die Sie in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen auszuweisen.

    In der Liste müssen Sie mindestens folgende Daten angeben:

    • der Vor und Nachname der Beschäftigten,
    • das Geburtsdatum
    •  die genaue Anschrift der Wohnung oder Betriebsstätte,
    • die Art der Beschäftigung
    • der Zeitpunkt der erstmaligen Beschäftigung
    • gegebenenfalls der Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens.

    Die Liste müssen Sie halbjährlich der zuständigen Stelle) innerhalb der Abgabefrist übermitteln. Die zuständige Stelle ist in der Regel die Oberste Arbeitsbehörde des Landes.

    Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit müssen Sie die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes beachten und einhalten.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Abteilung VI Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Abteilung VI Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Frankfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutleutstraße 114

    60327 Frankfurt am Main

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite
      Linien:
      • S-Bahn: Linie diverse
      • Bus: Linie diverse
      • Regionalbahn: Linie diverse
      • Straßenbahn: Linie diverse

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.- Do. 08:00 - 16:30 Uhr

    Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 2714-0

    Telefax: +49 611 3276-48655

    E-Mail: arbeitsschutz@rpda.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Heimarbeitsliste

    Voraussetzungen

    • Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Fristen

    Übermittlungsfrist der Heimarbeitsliste:

    • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 1. Halbjahr (01.01. bis 30.06.):  bis zum 31.07. des Kalenderjahres
    • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 2. Halbjahr (01.07. bis 31.12.): bis zum 31.01. des folgenden Kalenderjahres

    Bearbeitungsdauer

    keine

    Kosten

    kostenlos

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) am 08.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2023

    Stichwörter

    Heimarbeitsliste, Listenführung, Beschäftigung in Heimarbeit, Heimarbeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de