Lagerfeuer Genehmigung beantragen
Wenn Sie ein Lagerfeuer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen machen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung.
Beschreibung
Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Tann (Rhön) - Hauptabteilung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rhönhalle
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rhönhalle
Linien:- Bus: Linie Linie 20
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag von 16.00 - 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06682 9611-0
Telefax: 06682 9611-50
E-Mail: info@tann-rhoen.de
Kontaktperson
Frau Mensura Herrmann
Telefon Festnetz: 06682 9611-17
E-Mail: ordnungsamt@tann-rhoen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Antragsunterlagen inkl. Angaben zu:
- zur antragstellenden (verantwortlichen) Person
- zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers
Fristen
Die Genehmigung muss vor dem Stattfinden des Lagerfeuers vorliegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals auch ohne eine Genehmigung betrieben werden. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Lagerfeuer, Osterfeuer, Höhenfeuer, Brauchtumsfeuer