Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen
Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.
Online-Dienst
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rhönhalle
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rhönhalle
Linien:- Bus: Linie Linie 20
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag von 16.00 - 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06682 9611-0
Telefax: 06682 9611-50
E-Mail: info@tann-rhoen.de
Kontaktperson
Frau Veronika Faulstich
Telefon Festnetz: 06682 9611-20
E-Mail: standesamt@ulstertal.de
Frau Andrea Walch
Telefon Festnetz: 06682 9611-21
E-Mail: standesamt@ulstertal.de
Frau Michelle Koch
Telefon Festnetz: 06682 9611-21
E-Mail: standesamt@ulstertal.de
Internet
Formulare
Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.
- Onlineantrag Sterbeurkunde:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
-
einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 61 ff. Personenstandsgesetz (PStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 37 Personenstandsgesetz (PStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 12.00 EUR
Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: Gebühr 6.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020
Stichwörter
Personenstandsurkunde, Sterbeurkunde, Sterbefall auf deutschen Seeschiff