Anzeige bei der Verwendung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung Entgegennahme bei einem Schadensfall

    Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Schadensfall

    Wenn in Ihrem Betrieb Schäden durch das Versagen von Bauteilen oder sicherheitstechnische Einrichtungen entstanden sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.

    zuständige Stelle

    Örtlich zuständiges Regierungspräsidium
     

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Kassel - Abteilung V - Arbeitsschutz und Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    Postfach

    34117 Kassel

    Hausanschrift

    Leuschnerstr. 71

    34134 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: offenes Parkhaus
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle "Magazinhof"
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 11
    • Haltestelle: Straßenbahnhaltestelle "Helleböhn"
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie Linien 3 und 7

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 106-0

    E-Mail: arbeitsschutz@rpks.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:

    • Schilderungen zum Schadeneintritt,
    • zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Spezifische Daten, mit welchen die betroffenen Bauteile oder sicherheitstechnischen Einrichtungen identifiziert werden können, sind der zuständigen Stelle mitzuteilen.
    Zu den Daten gehören beispielsweise:

    • Hersteller
    • Bezeichnung
    • Herstellnummer
    • Baujahr

    Fristen

    Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 19.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Stichwörter

    Schadensfall, Verwendung Arbeitsmittel, Anzeige

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de