Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienst
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Tann (Rhön) - Bauabteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag von 16.00 - 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06682 9611-0
Telefax: 06682 9611-50
E-Mail: info@tann-rhoen.de
Kontaktperson
Herr Bernd Schäfer
Telefon Festnetz: 06682 9611-33
E-Mail: bauabteilung@tann-rhoen.de
Frau Sabrina Krämer
Telefon Festnetz: 06682 9611-35
E-Mail: bauabteilung@tann-rhoen.de
Herr Wilfried Ziegler
Telefon Festnetz: 06682 9611-19
E-Mail: bauabteilung@tann-rhoen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reinigung, Schneeräumung, Straßenreinigung, Kehrmaschine, Winterdienst, Gehwegreinigung, Glatteis, Schnee räumen, Stadtreinigung, Schmutz, Straße kehren, Müllabfuhr