Erklärung über den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) der Kategorie „speziell“ Entgegennahme bei Einhaltung von StandardszenarienOnline erledigen

    Betriebserklärung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" abgeben

    Sie möchten in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" betreiben? Dann benötigt das Luftfahrt-Bundesamt eine entsprechende Erklärung von Ihnen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) registriert sind und ein UAS unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" betreiben wollen, reichen Sie eine Erklärung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ein.

    Vergewissern Sie sich vor Abgabe Ihrer UAS-Betriebserklärung, dass der geplante Flug Ihres UAS den definierten Standardszenarien entspricht. Nur in diesen Fällen ist eine Betriebserklärung ausreichend. Andernfalls müssen Sie eine Betriebsgenehmigung beantragen.

    In der UAS-Betriebserklärung geben Sie unter anderem an:

    • das zutreffende Standardszenario
    • den Hersteller des UAS
    • das UAS-Modell
    • die UAS-Seriennummer

    Sie bestätigen zudem die Einhaltung der geltenden rechtlichen Bestimmungen.

    Neben der Abgabe einer Betriebserklärung können Sie auch eine bestehende Betriebserklärung zurückgeben.

    Unbemannte Luftfahrzeuge werden international Unmanned Aircraft Systems (UAS) genannt. Dazu gehören Drohnen und Flugmodelle.

    Es gibt drei Betriebskategorien für UAS. Für die Betriebskategorien "speziell" und "zulassungspflichtig" müssen Sie behördliche Genehmigungen einholen. Für die "offene" Betriebskategorie brauchen Sie keine behördliche Genehmigung.

    Für Einsätze von UAS in der speziellen Kategorie hat die Europäische Union Standardszenarien mit konkreten Randbedingungen, Sicherheitsvorgaben und Maßnahmen zur Risikominderung definiert.

    Online-Dienst

    Betriebserklärung für unbemannte Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie "speziell" online abgeben

    ID: B100019_110136096

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Fax: +49 531 2355-9099

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Str. 26

    38108 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Telefonzeiten: Montag: 10:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 531 2355-3598(Informationen zur Benennung von Stellen (PStF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpiloten)

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-3580

    E-Mail: pstf@lba.de

    E-Mail: uas@lba.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular

    Wenn Sie eine bestehende UAS-Betriebserklärung zurückgeben möchten:

    • Antragsformular
    • Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung, die Sie vom Luftfahrt-Bundesamt bei der Abgabe Ihrer Betriebserklärung erhalten haben

    Falls Sie die Betriebserklärung per Post abgeben oder zurückgeben, benötigen Sie zur Authentifizierung:

    • für natürliche Personen:
      • Personalausweis (Kopie),
      • Reisepass (Kopie) oder
      • Aufenthaltstitel (Kopie).
    • für juristische Personen:
      • Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
      • Kopie vom Personalausweis oder Reisepass und
      • Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person.

    Voraussetzungen

    • Sie sind als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber beim LBA registriert.
    • Der Flug Ihres UAS entspricht einem der Standardszenarien.
    • Ihr UAS-Betrieb ist der "speziellen" Betriebskategorie zuzuordnen. Dies ist der Fall,
      • sobald eine Bedingung der Betriebskategorie "offen" nicht erfüllt wird und
      • keines der Kriterien der Betriebskategorie "zulassungspflichtig" zutrifft.

    Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien "offen" und "zulassungspflichtig" gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Die Abgabe oder Rückgabe einer UAS-Betriebserklärung können Sie online oder per Post erledigen.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Laden Sie die für Ihre Authentifizierung erforderliche Unterlage hoch und senden Sie den Antrag ab.
    • Das LBA prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten:
    • Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung
    • Gebührenbescheid
    • Sie überweisen die Gebühr.

    Antrag per Post:

    • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Drucken Sie den ausgefüllten Online-Antrag aus und senden diesen per Post an das LBA.
    • Das LBA prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten:
    • Eingangs- und Vollständigkeitsbestätigung
    • Gebührenbescheid
    • Sie überweisen die Gebühr.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 7 Tage (Sind alle Angaben vollständig, dauert die durchschnittliche Bearbeitung zwischen 1 Tag und 1 Woche.)

    Kosten

    Die Gebühr für die Betriebsgenehmigung eines unbemannten Fluggerätes in der Betriebskategorie "speziell". Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.: Gebühr 200.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 19.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Drohne, Flugmodell, Drohnenpilot, UAS-Betriebserklärung, Luftverkehrsgesetz, Ferngesteuerter Flugkörper, STS, Unmanned Aircraft System, Drohnenpilotin, LBA, Luftfahrt-Bundesamt, UAS, UAS-Betreibernummer, Betriebskategorie speziell, Betreiber, Betreiberin, Specific category, Drohnenregistrierung, Spezielle Kategorie, Betriebserklärung, Szenario, Standardszenario, e-ID, Fernpilot, Unbemannte Luftfahrzeugsysteme, Unbemanntes Luftfahrzeug, Fernpilotin, Unmanned Aerial Vehicle

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English