Medien und Meinungsfreiheit VerwendungsnachweisprüfungOnline erledigen

    Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" einreiche

    Wenn Sie vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit erhalten, müssen Sie einen Verwendungsnachweis einreichen.

    Beschreibung

    Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit beantragen.

    Nach Abschluss eines geförderten Projekts benötigt das BMZ von Ihnen einen Nachweis darüber, wofür Sie die Gelder verwendet haben.

    Verwendungsnachweise müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres vorlegen.

    Online-Dienst

    Verwendungsnachweis für Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit online einreichen

    ID: B100019_111690707

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen und können Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Referat 413 - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien

    Adresse

    Hausanschrift

    Dahlmannstraße 4

    53113 Bonn

    Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 228 9953510-3145

    Telefon Festnetz: +49 228 99535-3145

    E-Mail: RLG13@bmz.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Verwendungsnachweis

    Voraussetzungen

    • Sie gehören der folgenden Institution an: Deutsche Welle Akademie.
    • Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    entfällt

    Verfahrensablauf

    Den Verwendungsnachweis für geförderte Projekte der Medien- und Meinungsfreiheit können Sie per Post oder online einreichen.

    Verwendungsnachweis per Post einreichen:

    • Sie schicken Ihren Verwendungsnachweis per Post an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.

    Verwendungsnachweis online einreichen:

    • Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals auf und füllen Sie das Formular online aus. Das Bundesportal führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Laden Sie den Verwendungsnachweis hoch und senden Sie das Formular online ab.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.

    Fristen

    Verwendungsnachweise müssen Sie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) spätestens im September des Folgejahres vorlegen.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 10.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Medienförderung in Entwicklungsländern, DW, Medienförderung, Pressefreiheit, Medienentwicklung, Deutsche Welle Akademie, Deutsche Welle, Medienfreiheit, DW Akademie, Medien und Meinungsfreiheit, Meinungsfreiheit, BMZ, Verwendungsnachweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English