Außer Kraft - ESF Plus-Bundesprogramm "Zukunftszentren" BewilligungOnline erledigen

    Förderung aus dem ESF Plus-Programm "Zukunftszentren" beantragen

    Wenn Sie als Unternehmen in der digitalen, demografischen und ökologischen Transformation unterstützt werden möchten, können Sie eine Förderung beantragen. Die Angebote richten sich besonders an KMU und Beschäftigte. Wenden Sie sich an das Zukunftszentrum in Ihrem Bundesland.

    Beschreibung

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und ihre Beschäftigten den digitalen, demografischen und ökologischen Wandel zu bewältigen. Mit dem ESF Plus-Programm "Zukunftszentren" erhalten KMU konkrete Beratungs- und Qualifizierungsangebote auf Basis einer passgenauen Analyse. Ziel ist die Neugestaltung von Arbeits- und Lernprozessen. Auch die Einführung digitaler Technologien und menschenzentrierter Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) wird unterstützt.

    (Solo-)Selbstständige sollen zudem bei der Gründung von Interessenvertretungen und der Förderung von selbstregulierenden Verfahren unterstützt werden.

    Folgende 3 Handlungsfelder werden gefördert:

    • Regionale Zukunftszentren (RZ)
    • ein Koordinierendes Zukunftszentrum
    • ein Haus der Selbstständigen (HdS)

    Es wird angestrebt, mit den Zukunftszentren eine möglichst bundesweite Abdeckung zu erreichen. Unternehmen, insbesondere KMU und ihre Beschäftigten, sollen durch unterschiedliche Angebotsformen auch in ländlichen Räumen gut erreicht werden können.

    Art und Umfang:

    Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen gewährt. Die maximale Zuschusshöhe beträgt in allen drei Handlungsschwerpunkten 90 Prozent der Gesamtausgaben.

    Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,

    • die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
    • Anträge zu prüfen,
    • Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
    • Vorhaben zu prüfen.

    Die Laufzeit eines einzelnen Vorhabens beträgt in der Regel 48 Monate. Eine Verlängerung der Projektlaufzeit bleibt davon, vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel, unberührt. Der frühestmögliche Startzeitpunkt der Projekte ist der 1. Januar 2023.

    Online-Dienst

    Förderportal Z-EU-S

    ID: B100019_104096507

    Beschreibung

    Das Förderportal Z-EU-S unterstützt Sie beim Beantragen und Abrechnen von Zuwendungen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus des Bundes.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    hoch

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
    • Rechtverbindliche Unterschrift mittels Fernsignatur

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) - Fachbereich Europäischer Sozialfonds - Förderportal Z-EU-S

    Adresse

    Hausanschrift

    Knappschaftsplatz 1

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Fax: +49 234 9783880145

    Telefon Festnetz: +49 355 355-486999

    E-Mail: ZEUS@kbs.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS), Fachstelle für Fördermittel des Bundes - Fachbereich Europäischer Sozialfonds, Zukunftszentren

    Adresse

    Hausanschrift

    Knappschaftsplatz 1

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    E-Mail: zukunftszentren@kbs.de

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Referat I4 "Transfer und betriebliche Praxis, Human Resources (HR) Strategien"

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 49

    10117 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: I4@bmas.bund.de

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Im Förderportal Z-EU-S zum ESF Plus-Bundesprogramm "Zukunftszentren" alle erforderlichen Unterlagen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Anträge können stellen:

    • juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts
    • rechtsfähige Personenvereinigungen
    • Zusammenschlüsse solcher Personen, die ihre Nähe zu gemeinsamen Interessenvertretungen Selbstständiger, Beratungserfahrung, Netzwerkzusammenhänge sowie ihre fachliche und administrative Eignung nachweisen können. 

    Von der Förderung ausgeschlossen sind:

    • Antragsberechtigte, über deren Vermögen ein Insolvenz, Vergleichs-, Sequestrations- oder Gesamtvollstreckungsverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
    • Antragsberechtigte, die eine Vermögensauskunft nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung oder der Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal ZEU-S Widerspruch einreichen.
    • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens - sofern diese von einer obersten Bundesbehörde erlassen wurden - ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig

    Verfahrensablauf

    Das Förderverfahren der ESF Plus Förderrichtlinie "Zukunftszentren" ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.

    Zu Schritt 1:

    • Das Interessenbekundungsverfahren ist bereits abgeschlossen.

    Zu Schritt 2:

    • Wenn Ihr Projekt positiv bewertet wurde, dann wurden Sie aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag über das Förderportal Z-EU-S zu stellen.

    Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Monate (Abhängig vom Umfang des Antrages kann die Bewilligung bis zu 3 Monate (nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen) dauern.)

    Kosten

    Es fallen für die Interessenbekundung und Antragsstellung keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Schriftform können Sie durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzen.

    Bitte nutzen Sie vorrangig die elektronische Form.

    Nur in Ausnahmefällen können Sie bei der Bewilligungsbehörde die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragen.

    In solch einem Ausnahmefall müssen Sie die elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung herunterladen. Anschließend müssen Sie die Formulare handschriftlich unterschreiben und postalisch einreichen. Achten Sie dabei auf die gültigen Fristen.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    7
    7

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 25.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Stichwörter

    Fachkräftemangel, Berufliche Weiterbildung, Beschäftigte, Europäischer Sozialfonds, Kompetenzentwicklung, Wandel der Arbeit, Innovative Qualifizierung, ESF Plus Programm, Kostenlose Beratung, KI-Systeme, Digitaler Wandel, ESF, Ökologischer Wandel, Demografischer Wandel, ESF Plus-Bundesprogramm, Solo-Selbstständige, Förderrichtlinie zum ESF-Programm, KMU, Unternehmen, Selbstständige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English