Registrierte Unternehmen zur Künstlersozialabgabe beraten
Bei Fragen zur Künstlersozialabgabe können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.
Beschreibung
Die Künstlersozialkasse (KSK) berät Sie in allen Angelegenheiten zur Künstlersozialabgabepflicht. Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz aufgeklärt.
Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:
- warum sind Sie zur Abgabe verpflichtet,
- wann müssen Sie die Abgabe zahlen,
- was ist in Ihrer Entgeltmeldung zu berücksichtigen,
- wie hoch ist der Abgabesatz,
- wie ist das allgemeine Verfahren,
- wie erfüllen Sie Ihrer Aufzeichnungspflicht,
- welche Auskünfte müssen Sie geben,
- wann müssen Sie einen Säumniszuschlag zahlen,
- wie ist die Verjährung geregelt,
- was ist eine Ausgleichsvereinigung.
Ansprechpartner
Künstlersozialkasse (KSK)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)
Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)
Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)
Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)
E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de
E-Mail: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Internet
Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Verwerter
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie sind bereits bei der KSK als Unternehmen angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
- § 47 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- §§ 23 bis 32 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Verfahrensablauf
Sie stellen der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen oder bitten um Informationen zur Künstlersozialabgabe.
- Die KSK wird Sie schriftlich oder telefonisch informieren
Bearbeitungsdauer
telefonisch: in der Regel keine
schriftlich: in der Regel 1 bis 5 Tage
Kosten
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Weitere Informationen
- Informationsschriften und Checklisten zur Künstlersozialabgabe auf der Internetseite der KünstlersozialkasseKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Häufige Fragen (FAQs) auf der Internetseite der KünstlersozialkasseKeine weiteren Hinweise vorhanden
Status
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 22.11.2021
Stichwörter
Anfrage, Auskunft, Aufklärung, Hinweis, Erläuterung, Informationen, Antwort, KSK, Künstlersozialkasse, Beratung, Künstlersozialabgabe