Beratung der Künstlersozialkasse für angemeldete Unternehmen Durchführung

    Registrierte Unternehmen zur Künstlersozialabgabe beraten

    Bei Fragen zur Künstlersozialabgabe können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.
     

    Beschreibung

    Die Künstlersozialkasse (KSK) berät Sie in allen Angelegenheiten zur Künstlersozialabgabepflicht. Sie werden über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Abgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz aufgeklärt.
    Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:

    • warum sind Sie zur Abgabe verpflichtet,
    • wann müssen Sie die Abgabe zahlen,
    • was ist in Ihrer Entgeltmeldung zu berücksichtigen,
    • wie hoch ist der Abgabesatz,
    • wie ist das allgemeine Verfahren,
    • wie erfüllen Sie Ihrer Aufzeichnungspflicht, 
    • welche Auskünfte müssen Sie geben,
    • wann müssen Sie einen Säumniszuschlag zahlen,
    • wie ist die Verjährung geregelt,
    • was ist eine Ausgleichsvereinigung.
       

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)

    Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)

    Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)

    Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: poststelle@kuenstlersozialkasse.de-mail.de

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Verwerter

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein 

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie sind bereits bei der KSK als Unternehmen angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Sie stellen der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen oder bitten um Informationen zur Künstlersozialabgabe.

    • Die KSK wird Sie schriftlich oder telefonisch informieren

    Bearbeitungsdauer

    telefonisch: in der Regel keine
    schriftlich: in der Regel 1 bis 5 Tage

    Kosten

    Es fallen für Sie keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Status

    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 22.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 09.10.2023

    Stichwörter

    Anfrage, Auskunft, Aufklärung, Hinweis, Erläuterung, Informationen, Antwort, KSK, Künstlersozialkasse, Beratung, Künstlersozialabgabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English