Künstlersozialabgabe Anmeldung durch den Unternehmer

    Abgabepflicht bei der Künstlersozialkasse anmelden

    Wenn Sie ein abgabepflichtiges Unternehmen betreiben, müssen Sie Ihr Unternehmen bei der Künstlersozialkasse anmelden.

    Beschreibung

    Die Künstlersozialkasse (KSK) prüft, ob Ihr Unternehmen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtig ist. 
    Abgabepflichtig können Sie sein als 

    • Einzelunternehmer, 
    • Kapitalgesellschaft, 
    • öffentlich-rechtliche Körperschaft, 
    • Anstalt, 
    • eingetragener Verein 
    • und andere Personengemeinschaft. 

    Ihre eventuelle steuerrechtlich anerkannte Gemeinnützigkeit verhindert nicht, dass eine Künstlersozialabgabe gezahlt werden muss.
    Die Höhe der erstmals zu zahlende Künstlersozialabgabe wird in der Regel zeitgleich geprüft.
    Die KSK steht Ihnen zur Beratung zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)

    Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)

    Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)

    Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Künstlersozialkasse (KSK), Abteilung Verwerter

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Werfttor 1
      Linie:
      • Bus: 5
    • Haltestelle: Haltestelle: Peterstraße
      Linie:
      • Bus: 219
    • Haltestelle: Haltestelle: Peterstraße
      Linie:
      • Bus: 111
    • Haltestelle: Haltestelle: Werfttor 1 (über ZOB)
      Linie:
      • Bus: 1

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte melden Sie sich am Empfang an.

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4421 9289000

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie reichen eine Kopie von einem der folgenden Nachweise ein, sofern zutreffend und vorhanden:

    • Auszug aus dem Handelsregister,
    • Auszug aus dem Vereinsregister,
    • Auszug aus dem Genossenschaftsregister,
    • Auszug aus dem Partnerschaftsregister,
    • Anmeldung beim Gewerberegister,
    • Gesellschaftsvertrag.

    Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Formulare: ja

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie sind bisher noch nicht bei der Künstlersozialkasse als Unternehmen angemeldet.

    Sie betreiben ein Unternehmen mit einem der folgenden Unternehmenszwecke:

    • Buch-, Presse- und sonstige Verlage, Presseagenturen einschließlich Bilderdienste,
    • Theater mit Ausnahme von Filmtheatern, Orchester, Chöre und vergleichbare Unternehmen,
    • Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen sowie sonstige Unternehmen, deren wesentlicher Zweck darauf gerichtet ist, für die Aufführung oder Darbietung künstlerischer oder publizistischer Werke oder Leistungen zu sorgen,
    • Rundfunk, Fernsehen,
    • Herstellung von bespielten Bild- und Tonträgern, ausschließlich alleiniger Vervielfältigung,
    • Galerien, Kunsthandel,
    • Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte,
    • Varieté- und Zirkusunternehmen, Museen,
    • Aus- und Fortbildungseinrichtungen für künstlerische oder publizistische Tätigkeiten

    Sie betreiben ein sonstiges Unternehmen und erfüllen eine der folgenden Voraussetzungen: 

    • Für die Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit Ihres Unternehmens beauftragen Sie künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Personen. 
    • Sie beauftragen künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Personen, um deren Werke oder Leistungen für Ihr Unternehmen zu nutzen. Im Zusammenhang mit dieser Nutzung wollen Sie Einnahmen erzielen. 
    • In einem Kalenderjahr führen Sie mehr als 3 Veranstaltungen durch, bei denen künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Personen beauftragt werden. Im Zusammenhang mit dieser Nutzung wollen Sie Einnahmen erzielen. 
    • In allen drei Fällen werden im Jahr mehr als EUR 450,00 Honorare gezahlt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch. 

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Abrechnung der Künstlersozialabgabe entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Sie melden Ihr Unternehmen bei der Künstlersozialkasse (KSK) an, damit Ihre Abgabepflicht überprüft wird.

    • Sie senden der KSK den ausgefüllten "Anmelde- und Erhebungsbogen" zu. Das Formular können Sie auf der Internetseite der KSK herunterladen oder Sie bekommen es bei Bedarf von der KSK übersandt. 
    • Sie können das Formular formlos per Post, Telefax oder E-Mail an die KSK übersenden.
    • Die KSK prüft, ob Ihr Unternehmen abgabepflichtig sein könnte.
    • Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie Ihre eingereichten Unterlagen mit einem aufklärenden Schreiben zurück. Sie werden aufgefordert sich erneut bei der KSK zu melden, wenn die Voraussetzungen für eine Abgabepflicht erfüllt sind.
    • Kommt die Abgabepflicht für Ihr Unternehmen infrage, werden Ihre Daten erfasst. Ihre Abgabepflicht wird geprüft. 
    • Sollten Fragen bestehen oder Nachweise benötigt werden, setzt sich die KSK mit Ihnen in Verbindung.
    • Wenn die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie einen Bescheid.
      • Er enthält die Feststellung Ihrer Abgabepflicht sowie gegebenenfalls die Höhe Ihrer Künstlersozialabgabe. 
      • Aus dem Bescheid ergibt sich ebenfalls, welchen Betrag Sie monatlich als Vorauszahlung für das laufende Kalenderjahr zahlen müssten.
    • Kommt die KSK zu dem Ergebnis, dass eine Abgabepflicht für Ihr Unternehmen nicht vorliegt, erhalten Sie eine entsprechende schriftliche Mitteilung.

    Fristen

    Ihre Anmeldung muss spätestens am 31.03. des Folgejahres erfolgen, wenn die Voraussetzungen der Abgabepflicht im vorangegangenen Kalenderjahr erfüllt wurden.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel 2 bis 4 Monate.

    Kosten

    Es fallen für Sie keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Künstlersozialversicherung sind seit 1983 künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Personen in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen. Es gilt hier die Besonderheit, dass dieser Personenkreis, wie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen muss. 

    Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. 

    Seit der Einführung der Künstlersozialversicherung kann jede Inanspruchnahme einer künstlerischen oder publizistischen Leistung durch Ihr Unternehmen sozialabgabepflichtig sein. 

    Für die Inanspruchnahme selbstständiger künstlerischer oder publizistischer Leistungen ist die Künstlersozialabgabe zu zahlen.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

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    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 20.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Honorar, Künstlersozialabgabe, Meldung, Künstlersozialversicherung, Publizist, KSA, publizistisch, Anmelden, Unternehmer, Abgabe, Zahlungen, künstlerisch, zahlen, melden, Entgelt, KSK, Künstlersozialkasse, Künstler, Verwerter, Abgabepflicht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de