Investitionszuschuss der KfW für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden aus Mitteln des BundesOnline erledigen

    Investitionszuschuss der KfW für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden aus Mitteln des Bundes

    Beschreibung

    Sie können unabhängig von Ihrem Alter und Einkommen einen Investitionszuschuss der KfW-Bankengruppe beantragen. Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Wohnraum alters- oder behindertengerecht umbauen, sowie Maßnahmen im Bereich des Einbruchschutzes.

    Antragsberechtigung: Der Zuschuss wird nur an Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Wohneigentümergemeinschaften aber an auch Mieter gewährt (vgl. www.kfw.de/455). Eine vollständige Liste förderfähiger Maßnahmen finden Sie auf den Seiten der KfW unter der angegebenen Adresse.

    Bei der Zuschussförderung "Barrierereduzierung" liegt die Mindestinvestitionssumme bei EUR 2.000.

    Bei der Zuschussförderung "Einbruchschutz" liegt die Mindestinvestitionssumme bei EUR 500,00. Maximal wird dabei ein Zuschuss i. H. v. EUR 1.500 je Wohneinheit gewährt.

    Die einzelnen Konditionen sind auf der Webseite der KfW abrufbar.

    Online-Dienst

    KfW-Zuschussportal

    ID: B100019_103462907

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    KfW Bankengruppe

    Adresse

    Hausanschrift

    Palmengartenstraße 5-9

    60325 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8:00-18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 7431-0

    Fax: +49 69 7431-2944

    E-Mail: info@kfw.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Altersgerecht Umbauen-Zuschuss:

    • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten noch nicht als Beginn des Vorhabens.
    • Sie beantragen Ihren Zuschuss direkt bei der KfW im KfW-Zuschussportal.
    • Nach Erhalt der Antwort können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Anstelle eines Investitionszuschusses kann ein zinsgünstiges Förderdarlehen für den altersgerechten Umbau durch die Vermittlung von Banken, Sparkassen und anderen Finanzierungsinstituten bei der KfW beantragt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter dieser Adresse: www.kfw.de/159 .

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 18.05.2017

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Stichwörter

    Investitionszuschuss, Barrierereduzierung, Einbruchsschutz, Zuschuss, altersgerecht Umbauen, altersgerechtes Wohnen, Kriminalprävention

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English