Sterbefall anzeigen
Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Point-Alpha-Gemeinde Rasdorf - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06652 180-132
Telefax: 06652 180-181
E-Mail: standesamt@huenfeld.de
Weitere Informationen
Die Standesamtsbezirke Rasdorf und Hünfeld sind mit Wirkung zum 01.01.2009 zu einem gemeinsamen Standesamtsbezirk "Hessisches Kegelspiel" zusammengelegt worden. Der neue Bezirk hat seinen Sitz in Hünfeld. Die Standesamtstätigkeiten (Formularabwicklung) werden ab diesem Zeitpunkt nur noch im Standesamt in Hünfeld durchgeführt.
Die Trauungszeremonie kann aber auch weiterhin von der Standesbeamtin Annette Kümpel in Rasdorf vollzogen werden, wenn wenigstens ein Ehepartner mit Haupt- oder Nebenwohnung in Rasdorf gemeldet ist.
Standesamt "Hessisches Kegelspiel" - Konrad-Adenauer-Platz 1 - 36088 Hünfeld
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.
- SterbeurkundeKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016
Stichwörter
Sterbefall-anzeige, Trauerfall, Sterbefall, Todesfall