Grundstücksteilung Genehmigung

    Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung

    Beschreibung

    Seit dem 7.7.2018 bedarf die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Hessische Bauordnung (HBO) zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

    In § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 HBO sind Ausnahmen geregelt, in denen die Teilung keiner Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde bedarf:

    - Wird die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren (z. B. Umlegungs- oder Enteignungsverfahren) vorgenommen oder ist an der Teilung der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft, der die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind, beteiligt, so ist die Teilung nicht genehmigungspflichtig.

    - Weiterhin bedarf die Teilung keiner Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde, wenn eine Vermessungsstelle nach § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetztes (HVGG) vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.

    Weitere Informationen zur Telungsgenehmigung nach § 7 HBO finden Sie auch im neuen Bauvorlagenerlass (Bauvorlagenerlass (BVErl) vom 20. Januar 2022, gültig ab 1. März 2022.)

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    Ansprechpartner

    Bau- und Grundstücksverwaltung

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    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    36100 Petersberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

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    Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Montag-nachmittag von 13:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch-nachmittag von 14:00 bis 18:00 Uhr

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    Telefon: 0661 6206-41

    Telefax: 0661 6206-50

    E-Mail: ph.semmler@petersberg.de

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    • Herr Philipp Semmler
    • Herr Michael Amborn (Fachbereichsleiter)

      Telefon Festnetz: 0661 6206-34

      E-Mail: m.amborn@petersberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.03.2017

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landkreis Fulda

    Adresse

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    Postfach 1654

    36006 Fulda

    Hausanschrift

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    36037 Fulda

    (Haupteingang: Tannenbergstraße)

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    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Linien:
      • Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 6

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
    Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0661 6006-0

    Telefon: 0661 115

    Telefax: 0661 6006-449

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    Internet

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    Landkreis Fulda - Kreiskasse

    Empfänger: Landkreis Fulda - Kreiskasse

    IBAN: DE16 5305 0180 0000 0000 17

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    Stichwörter

    Landratsamt Fulda

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    Technisch geändert am 25.08.2023

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    Gemeinde Petersberg - Bauverwaltung

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    Technisch geändert am 07.08.2023

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    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 05.11.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Grundstück, Lagepläne, Geoinformationen, Liegenschaftskataster, Geodaten, Änderung Grundstücksgrenze, Teilung Grundstück, Teilungsgenehmigung, Lageplan, Grundstücksteilung, Teilung, Kataster

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

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