Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Nüsttal - Haupt- und Ordnungsamt/ Wahlen

    Adresse

    Postanschrift

    Schulstraße 19

    Postfach

    36167 Nüsttal

    Öffnungszeiten

    Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr
    und 14:00 - 16:30 Uhr

    Di.:  08:00 - 12:00 Uhr
    und 14:00 - 18:00 Uhr

    Mi.: geschlossen

    Do.-Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Abstimmen, Wählen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de