Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Neuhof - Stabsstelle Bürgerservice und Soziales
Beschreibung
Bitte beachten Sie, dass der Besuch im Bürgerbüro nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich ist.
Adresse
Postanschrift
Hanauer Straße 4
Postfach
36119 Neuhof
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06655 970-224
Telefon: 06655 970-227
Telefon: 06655 970-229
Telefax: 06655 970-290
E-Mail: Buergerbuero@Neuhof-Fulda.de
Kontaktperson
Holger Schreiber
Postanschrift
Hanauer Straße 4
36119 Neuhof
Telefon Festnetz: 06655 970-224
E-Mail: Buergerbuero@Neuhof-Fulda.de
Elisa Schöppner
Postanschrift
Hanauer Straße 4
36119 Neuhof
Telefon Festnetz: 06655 970-227
E-Mail: Buergerbuero@Neuhof-Fulda.de
Weitere Informationen
Online-Terminvergabe: https://tevis.ekom21.de/nhf/
Onlinedienste: https://www.neuhof-fulda.de/digitales-rathaus/onlinedienste-buergerbuero/
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021
Stichwörter
Meldeschein, Wohnungsnachweis, Meldekarte