Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung aus EU-Mitgliedstaat
    99036020001002

    Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen

    Sie haben im europäischen Ausland ein Fahrzeug gekauft und möchten es innerhalb Deutschlands nutzen? Dann müssen Sie eine Zulassung für den deutschen Straßenverkehr beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein neues Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, brauchen Sie in der Regel eine Zulassung, um es im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen. 

    Als Neufahrzeuge gelten Fahrzeuge, die

    • noch nie innerhalb Deutschlands oder im Ausland zugelassen worden sind.

    Gebrauchtfahrzeuge sind Fahrzeuge, die

    • in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bereits zugelassen waren und damit mindestens eine Vorbesitzerin oder einen Vorbesitzer hatten.

    Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Mit der Zulassung dürfen Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Alle neu zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Sie haben die Möglichkeit, ein Kennzeichen Ihrer Wahl für das Fahrzeug reservieren zu lassen, wenn dieses frei und verfügbar ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Fulda - Landkreis Fulda - Verkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzbergstraße 42 b
    36043 Fulda

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: null
    Anzahl der Stellplätze: 100

    Parkplatz: null
    Anzahl der Stellplätze: 100

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bus
      Bus: Linie Linie 7 - Haltestelle Kreuzbergstraße
    • Haltestelle: Bus
      Bus: Linie Linie 7 - Haltestelle Kreuzbergstraße

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr. von 7.00 – 13.00 Uhr
    und nach Terminvereinbarung

    Sa. von 9.00 - 12.00 Uhr
    nur ohne Terminvereinbarung (nur Privatkunden)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0661 6006-1100

    Fax: 0661 6006-1141

    E-Mail: verkehrsbehoerde@landkreis-fulda.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Es sind lediglich bestimmte Bereiche mit dem Rollstuhl erreichbar. Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch.

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Fulda - Landkreis Fulda - Zulassungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzbergstraße 42 b
    36043 Fulda

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    Parkplatz: null
    Anzahl der Stellplätze: 100

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    Anzahl der Stellplätze: 100

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bus
      Bus: Linie Linie 7 Haltestelle Kreuzbergstraße
    • Haltestelle: Bus
      Bus: Linie Linie 7 Haltestelle Kreuzbergstraße

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr. von 7.00 – 13.00 Uhr
    und nach Terminvereinbarung

    Sa. von 9.00 - 12.00 Uhr
    nur ohne Terminvereinbarung (nur Privatkunden)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0661 6006-1100

    Fax: 0661 6006-1143

    E-Mail: zulassungsbehoerde@landkreis-fulda.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Es sind lediglich bestimmte Bereiche mit dem Rollstuhl erreichbar. Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch.

    Version

    Technisch geändert am 08.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Für das Fahrzeug liegen eine EU-Typgenehmigung oder ausländische Zulassungsdokumente vor.
    • Sie müssen für das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung nachweisen können. Hierauf kann verzichtet werden, wenn Sie aufgrund des geringen Alters des Fahrzeugs gegebenenfalls eine Hauptuntersuchung vom Werk haben. Bei einem Pkw sind das beispielsweise 3 Jahre ab dem Tag der Erstzulassung.
    • Das Fahrzeug erfüllt die übrigen Vorgaben der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
    • Sie müssen eine Bankverbindung angeben und im Falle einer Steuerpflicht einem SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren zustimmen können.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 09.09.2025

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2008
    Technisch geändert am 02.02.2026

    Stichwörter

    Fahrzeugzulassung, Neufahrzeug, Auto Zulassen, EU, EWR, EU-Land, Gebrauchtwagen zulassen, Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum, Erstzulassung, Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Neufahrzeug zulassen, Neuwagen zulassen, Kfz zulassen, EU-Mitgliedstaat, Kraftfahrzeug zulassen, Gebrauchtfahrzeug zulassen, Zulassungserteilung, Zulassung beantragen, Antrag auf Neuzulassung, Freihandelszone, Fahrzeug zulassen, Pkw zulassen, Antrag auf Zulassung, Zulassung nach Fahrzeugimport, Fahrzeug, Zulassung, Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019