Gewerbe UmmeldungOnline erledigen

    Gewerbeummeldung

    Beschreibung

    Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

    Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.

    Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Hessen-Finder.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 12

    36148 Kalbach

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
    Montag und Freitag von 13.00 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch von 13.00 bis 18.00 Uhr
    und Bürgerbüro zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06655 9654-12

    Telefon: 06655 9654-11

    Telefon: 06655 9654-14

    Telefon: 06655 9654-15

    E-Mail: hauptamt@kalbach.de

    Kontaktperson

    • Frau Andrea Mack (Mitarbeiterin im Bürgerbüro)
    • Frau Diana Leibold (Verwaltungsangestellte, Standesbeamtin)

      Telefon Festnetz: 06655 9654-56

      E-Mail: diana.leibold@kalbach.de

      E-Mail: info@kalbach.de

    • Frau Manuela Weiß (Standesbeamtin)

      Telefon Festnetz: 06655 9654-13

      E-Mail: buergerbuero@kalbach.de

    • Herr Markus Agricola (Mitarbeiter im Bürgerbüro)
    • Frau Bianca Riediger (Mitarbeiterin im Bürgerbüro)

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
     

    Kosten

    Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gewerbe, Gewerbeummeldung, Ummeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de