Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Beschreibung
Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
Inhalt der Erlaubnis
Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R. befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.
Hinweise für Hünfeld: Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Bastian Bayer
Tel.: 06652 180-133
Ansprechpartner
Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 366-0
Telefax: +49 611 366-3435
E-Mail: info@mobil.hessen.de
Internet
Stadt Hünfeld - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Platz 1
Postfach
36088 Hünfeld
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten Bürgerbüro:
Montag, Mittwoch, Freitag: 8:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 8:00 - 13:00 Uhr und 14:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06652 180-555
E-Mail: buergerbuero@huenfeld.de
Kontaktperson
Herr Michael Richter
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Platz 1
36088 Hünfeld
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06652 180-555
E-Mail: buergerbuero@huenfeld.de
Landkreis Fulda - Fachdienst 3300 - Verkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bus
Linien:- Bus: Linie Linie 7 - Haltestelle Kreuzbergstraße
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. von 7.00 – 13.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Sa. von 9.00 - 12.00 Uhr
nur ohne Terminvereinbarung (nur Privatkunden)
Kontakt
Telefon: 0661 6006-1100(Bürgerservice des Landkreises Fulda)
Telefax: 0661 6006-1141
E-Mail: verkehrsbehoerde@landkreis-fulda.de
Internet
Weitere Informationen
Es sind lediglich bestimmte Bereiche mit dem Rollstuhl erreichbar. Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch.
Formulare
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.
Rechtsgrundlage(n)
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Hünfeld: Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Fristen
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Kosten
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Hinweise für Hünfeld: Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
1. Schilder Pfosten, Hinweisschilder (außer Werbeschilder) bis 0,6 qm
auf Dauer: 30 € bis 230 € je Kalenderjahr
vorübergehend (je Veranstaltung): 1 € je Kalendertag, mind. 20 €
2. Hinweisschilder über 0,6 qm Werbeschilder, Plakatständer
auf Dauer: 100 € bis 550 €
vorrübergehend (je Veranstaltung): 1 € je Kalendertag, mind. 50 €
3. Fahnenmasten, Transparente und dergleichen, Wartehallen ohne Verkaufsbetrieb u. ä.
auf Dauer: 30 € bis 130 €
vorrübergehend (je Veranstaltung): 2 € je Kalendertag, mind. 40 €
4. Grillstände, Wartehallen mit Verkaufbetrieb, Kioske
auf Dauer: 130 € bis 800 €
vorrübergehend: 6,50 € bis 10 € je Kalendertag, mind. 10 €
5. Automaten, Warenautomaten (z.B. Zigarettenautomaten): 25 € bis 100 €
6. gewerbliche Sammelcontainer (z.B. Altkleidercontainer), auch im Falle einer Sammlung durch einen eingetragenen Verein: 300 € bis 500 €
7. Baustelleneinrichtungen (Baubuden, Gerüste, Baustofflagerungen, Aufstellung von Arbeitswegen, Baumaschinen und Baugeräten) mit und ohne Bauzaun, Bau-Container je angefangene 20qm: 2 € bis 10 € je Kalnedertag, mind. 10 €
bei gleichzeitiger Benutzung zu Werbezwecken: zusätzliche Gebühr von 3,50 € bis 6,50 € je Kalendertag
8. Gewerbliche Veranstaltungen, Ausstellungswagen, fahrbare Geschäftsbetriebe, Märkte, Weihnachtsbaumverkauf, Infostände, Verkaufsstände o. ä.: 6,50 € bis 13 € je Kalendertag, mind. 20 €
9. Filmaufnahmen: 10 € bis 25 € je Kalendertag, mind. 200 €
10. Gewerbliche Außenbewirtschaftung je qm: 1€ je Monat
11. Warenauslagen/Warenständer bi s1m Tiefe je lfdm: 2,50 € je Monat
12. Flächenwerbung (Plakatanschlagtafel, Werbetafel, Plakatanschlag an Bauzäunen, Geländern) je qm Ansichtsfläche
auf Dauer: 40 € bis 200 € je Kalenderjahr
vorübergehend: 0,50 € je Kalendertag, mind. 20 €
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Plätze, Kreisstraßen, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Landesstraßen, Werbestand, Gerüst aufstellen, Informationsstand, Sondernutzungserlaubnis, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Warenstand, Gerüst, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Straßen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Sondernutzung, Bundesstraßen, Verkaufsstand, Sondernutzungsgenehmigung