Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Beschreibung

    Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

    Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

    • Verkaufswagen/Verkaufsstände
    • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
    • Informationsstände
    • Werbeaufsteller/Werbetafeln
    • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
    • Fahrradständer
    • Plakatierung

    Inhalt der Erlaubnis
    Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

    Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen regionalen Standorte von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement verantwortlich.

    Hinweise für Hünfeld: Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    Bastian Bayer

    Tel.: 06652 180-133

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 366-0

    Telefax: +49 611 366-3435

    E-Mail: info@mobil.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Hünfeld - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    Postfach

    36088 Hünfeld

    Hausanschrift

    Mittelstraße 9

    Postfach

    36088 Hünfeld

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 06652 180-133

    E-Mail: ordnungsamt@huenfeld.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landkreis Fulda - Fachdienst 3300 - Verkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreuzbergstraße 42 b

    36043 Fulda

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 100
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bus
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 7 - Haltestelle Kreuzbergstraße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr. von 7.00 – 13.00 Uhr
    und nach Terminvereinbarung

    Sa. von 9.00 - 12.00 Uhr
    nur ohne Terminvereinbarung (nur Privatkunden)

    Kontakt

    Telefon: 0661 6006-1100(Bürgerservice des Landkreises Fulda)

    Telefax: 0661 6006-1141

    E-Mail: verkehrsbehoerde@landkreis-fulda.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Es sind lediglich bestimmte Bereiche mit dem Rollstuhl erreichbar. Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch.

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

    Kosten

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Hinweise für Hünfeld: Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

    1. Schilder Pfosten, Hinweisschilder (außer Werbeschilder) bis 0,6 qm
                            auf Dauer: 30 € bis 230 € je Kalenderjahr
                            vorübergehend (je Veranstaltung): 1 € je Kalendertag, mind. 20 €

    2. Hinweisschilder über 0,6 qm Werbeschilder, Plakatständer

                            auf Dauer: 100 € bis 550 €
                            vorrübergehend (je Veranstaltung): 1 € je Kalendertag, mind. 50 €

    3. Fahnenmasten, Transparente und dergleichen, Wartehallen ohne Verkaufsbetrieb u. ä.
                           auf Dauer: 30 € bis 130 €
                           vorrübergehend (je Veranstaltung): 2 € je Kalendertag, mind. 40 €

    4. Grillstände, Wartehallen mit Verkaufbetrieb, Kioske

                           auf Dauer: 130 € bis 800 €
                           vorrübergehend: 6,50 € bis 10 € je Kalendertag, mind. 10 €

    5. Automaten, Warenautomaten (z.B. Zigarettenautomaten): 25 € bis 100 €

    6. gewerbliche Sammelcontainer (z.B. Altkleidercontainer), auch im Falle einer Sammlung durch einen eingetragenen Verein: 300 € bis 500 €

    7. Baustelleneinrichtungen (Baubuden, Gerüste, Baustofflagerungen, Aufstellung von Arbeitswegen, Baumaschinen und Baugeräten) mit und ohne Bauzaun, Bau-Container je angefangene 20qm: 2 € bis 10 € je Kalnedertag, mind. 10 €
                                                bei gleichzeitiger Benutzung zu Werbezwecken: zusätzliche Gebühr von 3,50 € bis 6,50 € je Kalendertag

    8. Gewerbliche Veranstaltungen, Ausstellungswagen, fahrbare Geschäftsbetriebe, Märkte, Weihnachtsbaumverkauf, Infostände, Verkaufsstände o. ä.: 6,50 € bis 13 € je Kalendertag, mind. 20 €

    9. Filmaufnahmen: 10 € bis 25 € je Kalendertag, mind. 200 €

    10. Gewerbliche Außenbewirtschaftung je qm: 1€ je Monat

    11. Warenauslagen/Warenständer bi s1m Tiefe je lfdm: 2,50 € je Monat

    12. Flächenwerbung (Plakatanschlagtafel, Werbetafel, Plakatanschlag an Bauzäunen, Geländern) je qm Ansichtsfläche
                            auf Dauer: 40 € bis 200 € je Kalenderjahr
                            vorübergehend: 0,50 € je Kalendertag, mind. 20 €

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gerüst aufstellen, Sondernutzungserlaubnis, Warenstand, Werbestand, Informationsstand, Sondernutzung, Plätze, Kreisstraßen, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Verkaufsstand, Bundesstraßen, Gerüst, Straßen, Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Verkaufsstand, Landesstraßen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Sondernutzungsgenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de