Reisepass, vorläufiger
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Hünfeld - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Platz 1
Postfach
36088 Hünfeld
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 Uhr und 14.30 - 17 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr
Kontakt
Telefon: 06652 180-555
E-Mail: buergerbuero@huenfeld.de
Kontaktperson
Frau Nathalie Barz
Hausanschrift
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Platz 1
36088 Hünfeld
Telefon Festnetz: 06652 180-555
E-Mail: buergerbuero@huenfeld.de
Herr Michael Richter
Hausanschrift
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Platz 1
36088 Hünfeld
Telefon Festnetz: 06652 180-555
E-Mail: buergerbuero@huenfeld.de
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Hinweise für Hünfeld: Reisepass, vorläufiger
Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Zustimmung aller sorgeberechtigten Personen notwendig. Sollte die persönliche Vorsprache eines Sorgeberechtigten nicht möglich sein, kann die Zustimmung schriftlich erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Vorläufiger Reisepass, Ausweis, Reisepass, Reiseausweis